Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Streu, des Düngers oder anderer Ab- 
fälle von kranken oder verdächtigen 
Tieren, 
oder durch unzweckmäßige Beseitigung 
des Abwassers aus bestimmten Betrieben, 
oder durch Verwendung bestimmter 
Futter= oder Düngemittel; 
I0) infolge der Unterlassung oder mangel- 
haften Ausführung der Desinfektion, 
oder bei der Benutzung von Ställen 
oder sonstigen Räumlichkeiten oder von 
Eisenbahnwagen, Schiffen oder sonstigen 
Fahrzeugen, obgleich sie vorschriftsmäßig 
gereinigt oder desinfiziert waren. 
4. In welchen Fällen waren Seuchenaus- 
brüche auf polizeilich nicht angeordnete Schutz- 
impfungen zurückzuführen; welche Impfstoffe sind 
hierbei verwandt worden? 
5. In wieviel Fällen sind Seuchen ermittelt 
worden: 
a) bei der amtstierärztlichen Beaufsichtigung 
der im § 16 des Viehseuchengesetzes ge- 
nannten Betriebe und Veranstaltungen; 
b) bei der Uberwachung des Verkehrs mit 
Tieren in Grenzbezirken, insbesondere 
auch im kleinen Grenzverkehre; 
Jc) bei der Untersuchung von Vieh vor dem 
Verladen und bei oder nach dem Ent- 
laden im Eisenbahn= und Schiffsverkehre; 
d) bei der Untersuchung der beim Berg- 
werks= oder Schiffahrtsbetrieb und der 
beim Gewerbebetrieb im Umherziehen 
benutzten Haustiere; 
e) bei allgemeinen Tieruntersuchungen, ins- 
besondere bei der etwaigen Untersuchung 
sämtlicher Schafbestände, und den auf 
Grund des § 29 des Viehseuchengesetzes 
vorgenommenen Untersuchungen? 
6. In wieviel Fällen sind Seuchenherde von 
Rotz, Lungenseuche oder Räude bei Vornahme 
der Schlachtvihh- und Fleischbeschau aufgedeckt 
worden? 
7. In wieviel Fällen ist zur Ermittelung von 
Seuchenausbrüchen von Impf= oder Blutproben 
Gebrauch gemacht worden? 
Welche Arten des Verfahrens wurden hierbei 
angewandt, und welche Ergebnisse sind erzielt 
worden? · 
8. In wieviel Fällen hat eine Impfung der 
für die Seuche empfänglichen Tiere in verseuchten 
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