Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Huchhandlungen. 
  
—— 
XI. Jahrgang. 
  
# Berlin, Freitag, den 31. Mai 1912. 
  
  
  
Nr. 24. 
  
  
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- 
2. 
3. 
nahme von Zivilstandshandlungen; — Exequatur- 
erteilung Seite 425 
Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, 
Steuern und Gebühren für das Rechnungsjahr 1011 
ee 5 
Allgemeine Verwaltungssachen: Erstreckung des Ver- 
bots der ferneren Verbreitung auch auf die unter der 
Aufschrift „Parkett und Pflaster“ zur Ausgabe ge- 
langenden Nummern der in Wien erscheinenden Druck- 
schrift „Pschütt! Caricatur“.### 47 
Erlaß, betr. die Tagegelder und Fuhrkosten der 
nicht zu den unmittelbaren Reichsbeamten gehörigen 
Perohen 127 
  
4. 
5. 
  
Maß= und Gewichtswesen: Zulassung von Formen von 
Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung 428 
Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher 
Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen 
Deutschen in Jtallon: 0 428 
Versicherungswesen: Befreiung der Beamten und Be- 
diensteten von landesherrlichen Hof-, Domanial= usw. 
Verwaltungen von der Versicherungspflicht 429 
Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 
Nr. 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung 430 
Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebeteeee 431 
  
1. Koufulatwesen. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Casablanca beauftragten Dragomanatsaspiranten 
Diel ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung 
die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Ge- 
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Tschifu beauftragten Dolmetscher Walter ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Vize= und Deputy-Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin, De Witt 
C. Poole, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
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