Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Muster 4 
(Tabaksteuerordnung §&I 12). 
Venachrichtigung. 
Dem Tabakpflanzer, Hern m— , wird gemäß § 16 des 
Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 der nachstehende Auszug aus dem Tabakflurbuch der Gemeinde 
....................................... mitgeteilt. Gegen die danach erfolgte Festsetzung der zu vertretenden Tabak- 
menge kann bei der Steuerbehörde Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muß der unterzeichneten 
Hebestelle binnen drei Tagen nach dem Empfang dieser Benachrichtigung schriftlich zugestellt werden 
unter genauer Angabe des Betrags der verlangten Ermäßigung. 
„ den 19. 
unt. 
(Unterschrift). 
  
Auszug 
aus dem Tabakflurbuch der Gemeinde für das Erntejahr 19 
  
  
Festsehung der mindestens zur Verwiegung 
Der vom Tabakpflanzer angemeldeten Grundstücke zu stellenden Tabakmenge (Sollmenge)) 
  
  
Lau- — —— 
fende Flächeninhalt nach nach der nach dem Bemerkungen 
Nr. La dem Ergebnis der » . 
ge amtlichen Prüfung Blätterzahl Gewichte 
a Oam Stück kg. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Der Tabakpflanzer ist verpflichtet, den gesamten Ernteertrag, also auch eine über die 
Sollmenge hinaus geerntete Menge, zur Verwiegung zu stellen. Zuwiderhandlungen werden nach den 
8§ 41 ff. des Tabaksteuergesetzes bestraft. 
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