Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen=
XL. Jahrgang.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme
2.
von Zivilstandshandlungen. Seite 545
Medizinal= und Veterinärwesen: Abänderungen der
Ausführungsbestimmungen A und D nebst Anlage à
zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze 546
Abänderung des § 1 Ziffer 2 der Fleischbeschau-
Zollordnga 5647
Abänderung des Verzeichnisses der Einlaß= und
Untersuchungsstellen für das in das Zollinland ein-
gehende Fleise 647
Statistik: Bestimmungen über die Statistik der See-
schiffahrt 5647
Berlin, Freitag, den 28. Juni 1912.
4.
.
6.
Beilage.
Nr. 29.
Maß- und Gewichtswesen: Zulassung von Systemen
von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 555
Zoll= und Steuerwesen: Durchschnittsbrand der
Brennereienn.. 555
Gestattung von gemischten Transitlagern ohne amt-
lichen Mitverschluß für Bau= und Nutzholz in Cöln 556
Personalveränderung bei den Stationskontrolleuren
5
Ernennung von als Stationskontrolleure tätigen
Zollinspektoren zu Ober-Zollrevisoren 556
Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete... .... 556
Versicherungswesen: Ortsübliche Tagelöhne
gewöhnlicher Tagearbeiter. Veränderungsnachweis 559
1. Kon fsu latwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Buenos Aires beschäftigten Vizekonsul von Radowitz
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung
des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsul Tilger in Tripolis (Afrika) ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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