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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 1912 beschlossen, daß mit dem 1. September 1912
die nachstehenden Anderungen und Ergänzungen des Taratarifs einzutreten haben:
— ÔSÔÛÚ — —
Nu Tarasätze
Laufende nenr Benennung Art in Hundertteilen
Zoll- der der des Rohgewichts Larazuschlags-
Nr. tarifs Gegenstände Umschließung sätze
bisher künftig
1 2 3 4 5 6 7
1 29 Nur gegorene abak-
blätter Bastplatten oder harte
Palmblattplatten, mit
Stricken oder Tauen
verschnürt, mit nur
gegorenen Tabak-
blättern aus Kuba
im Gewichte von
über 60 kg bis
70 kg, auch mit
Leinenumhüllung. 12 10
von über 70 kg bis
80 kg, auch mit
Leinenumhüllung. 12 9
von über 80 kg:
mit Leinenumhül-=
lung 12 10
ohne Leinenumhiül-
lununnn 12 8
2 43 Cycaswedel, frischo oder
getrochnet. Kisten 39 35
3 52 Rosinen . Kisten aus Tannenhol
von etwa 50 cm
Länge, 25 cm Höhe
und 30 cm Breite (so-
genanntehalbe Kisten)
im Rohgewichte von
mehr als 14 kg ohne
Leinenumschließung,
mit Rosinen aus
Kalifornien 15 11
4 61 Kaffee, roh. . . Säczke und doppelte Um-
schließungen aus losen
oder netzartigen Ge-
weben 1 1,40
einfache Ums chließungen *
aus leichten Geweben 1 0,80
einfache Umschließungen
aus losen, auch netz-
artigen Geweben 1 0,65