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3. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrat
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in Anlage II. a. zum Vieseuchenüber-
einkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzbl.
1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt:
VII. Drittes Sperrgebiet in Oberösterreich.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen“.
Berlin, den 2. August 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Scharmer.
4. Militär wese n.
Die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern
und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch Beschluß des Bundesrats, wie
folgt, abgeändert worden:
I. bei den Reichs= und Staatsbehörden
(Zentralblatt S. 317 ff.).
1. Im § 1 Abs. (4) Zeile 2 und 4 (S. 317),
§ 18 Ziffer 4 Zeile 2 und 3 (S. 322),
§ 22 Abs. (2) Zeile 3 (S. 323) und
in * G Anmerkung 2 I Zeile 1 (S. 337) ist statt „im Heere oder in der Marine“
zu setzen:
„im Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“.
2. Im § 1 Abs. (7) Zeile 3 (S. 318) sind die Worte „Schutz= oder“ zu streichen.
3. - §* 1 Abs. (7) Zeile 9 (S. 318) ist statt „Heere oder in der Kaiserlichen Marine“ zu
etzen:
„Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“.
4. Im § 18 Ziffer 2 Zeile 2 (S. 322) ist hinter dem Worte „Landheeres“ einzufügen:
„und der Schutztruppen“.
5. Im § 22 Abs. (3) Zeile 4 (S. 323) und -
in Anlage A Anmerkung’) Zeile 5 (S. 326) ist statt „Heere oder der Marine“ zu setzen:
„Heere, der Marine oder den Schutztruppen“.
6. In Anlage E Zeile 4/5 (S. 330) ist das Wort „Schutztruppe“ zu streichen.
7v den Anlagen A bis E Zeile 3 (S. 326 bis 330) ist stat „Monaten“ zu
etzen: