Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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3. Medizinal= und Veterinärwesen. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrat 
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in Anlage II. a. zum Vieseuchenüber- 
einkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzbl. 
1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: 
VII. Drittes Sperrgebiet in Oberösterreich. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen“. 
Berlin, den 2. August 1912. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Scharmer. 
  
4. Militär wese n. 
  
Die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern 
und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch Beschluß des Bundesrats, wie 
folgt, abgeändert worden: 
I. bei den Reichs= und Staatsbehörden 
(Zentralblatt S. 317 ff.). 
1. Im § 1 Abs. (4) Zeile 2 und 4 (S. 317), 
§ 18 Ziffer 4 Zeile 2 und 3 (S. 322), 
§ 22 Abs. (2) Zeile 3 (S. 323) und 
in * G Anmerkung 2 I Zeile 1 (S. 337) ist statt „im Heere oder in der Marine“ 
zu setzen: 
„im Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“. 
2. Im § 1 Abs. (7) Zeile 3 (S. 318) sind die Worte „Schutz= oder“ zu streichen. 
3. - §* 1 Abs. (7) Zeile 9 (S. 318) ist statt „Heere oder in der Kaiserlichen Marine“ zu 
etzen: 
„Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“. 
4. Im § 18 Ziffer 2 Zeile 2 (S. 322) ist hinter dem Worte „Landheeres“ einzufügen: 
„und der Schutztruppen“. 
5. Im § 22 Abs. (3) Zeile 4 (S. 323) und - 
in Anlage A Anmerkung’) Zeile 5 (S. 326) ist statt „Heere oder der Marine“ zu setzen: 
„Heere, der Marine oder den Schutztruppen“. 
6. In Anlage E Zeile 4/5 (S. 330) ist das Wort „Schutztruppe“ zu streichen. 
7v den Anlagen A bis E Zeile 3 (S. 326 bis 330) ist stat „Monaten“ zu 
etzen:
	        
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