Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Bekanntmachung. 
  
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1901 (Zentralblatt S. 190) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem Arzte Dr. Heinz Schmid in Manila für den Fall der 
Behinderung des Untersuchungsarztes Dr. Otto Bartels daselbst auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c 
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, 
welche ihren dauernden Aufenthalt auf den Philippinen haben. 
Berlin, den 28. August 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Glaßer. 
  
3. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Verzeichnis 
der auf Grund des § 6 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung zur Zusammensetzung 
des allgemeinen Vergällungsmittels ermächtigten Gewerbeanstalten. 
(Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1910 S. 460.) 
  
Im Verwaltungsgebiete des Großherzogtums Hessen tritt hinzu: 
„Holzgeist-Rektifikationsanstalt Heinrich Hisgen in Worms“. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
In Berlin-Tempelhof im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln ist für die Abfertigungen in 
dem Privatteilungslager der Firma Sarotti, Schokoladen= und Kakao-Industrie, Aktiengesellschaft, ein 
Zollamt I. Klasse errichtet worden, das die Bezeichnung „Zollamt 1 Berlin-Tempelhof Teilestraße“ 
führt. Ihm sind folgende Befugnisse beigelegt worden: Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleit- 
scheinen I; Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I; Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehenden Begleitscheingüter und Erledigung von Begleitzetteln; Ausfertigung von Musterpässen über 
inländische Kakaowaren; Abfertigung von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird; 
Einlaß und Untersuchung von ausländischem Wein. 
Erteilt: « 
demZollamtIAhlenimBezirkedesHauptzollamtsMünsterdieBefugniszurErledigung 
von Begleitscheinen II über inländisches Salz; 
dem Zollamt I Bütow im Bezirke des Hauptzollamts Stolp i. P. die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Gasöl, das aus dem Ausland eingeht; 
dem Zollamt 1 Wollstein im Bezirke des Hauptzollamts Meseritz die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen II über Tabak. 
Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt II Wildenau im Bezirke des Hauptzollamts Hof i. B. ist die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über getrocknete Apfel und Pflaumen und über Stockfische 
erteilt worden. 
101“
	        
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