Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

1. In der vorletzten Zeile des § 1 ist statt „§8 5e“ 
„§ 5 Abs. 1 unter c“. 
— 827 — 
II. Anleitung für die Zollabfertigung. 
Im Teile III 37 B (vgl. Ersten Nachtrag S. 25) sind folgende Anderungen vorzunehmen: 
2. Dem §5 ist am Schlusse als zweiter Absatz anzufügen: 
„Auf Grund der bezeichneten Anmerkung darf ferner der Bezug aus dem Ausland 
zu einem Zollsatz von 1,50 & für 1 d gestattet werden: 
für Mineralöle mit einer Dichte von mehr als 0,830 bei 15° C, die zum Betriebe 
von Motoren verwendet werden." 
Im 8§6 sind in der ersten Zeile des Abs. 1 die Worte „der Zollfreiheit“ zu streichen. 
(vgl. Fünften Nachtrag S. 54) zu setzen 
Im 8§6 sind ferner in der ersten Zeile des Abs. 2 die Worte „Zollfreiheit wird wider- 
ruflich bewilligt“ zu ersetzen durch die Worte „Bewilligung erfolgt widerruflich“. 
In der ersten Zeile des § 24 ist statt „§ 5ec“ (vgl. Fünften Nachtrag S. 55) zu setzen 
„§ 5 Abs. 1 unter c“. 
.In der Uberschrift zu Abschnitt V ist das Wort „Zollfreier“ zu streichen. 
Der 8 35 ist, wie folgt, zu ändern: 
a) In Abs. 1 Zeile 3 sind die Worte „im §8 5 unter d, c und d“ (vgl. Fünften Nach- 
trag S. 55) zu ersetzen durch „im § 5 Abs. 1 unter d, c und d“. 
b) In Abs. 1 Zeile 4 ist hinter „Gewerbsanstalten“ einzuschalten „sowie für den im 
5 
Abs. 2 bezeichneten Zweck“. 
J0) Im letzten Satze des Abs. 1 ist statt „§ 5 unter c“ (vgl. Fünften Nachtrag S. 55) 
zu 
setzen „§ 5 Abs. 1 unter c. 
d) Hinter Abs. 3 ist als neuer Absatz anzufügen: 
„Werden gemäß § 5 Abs. 2 Mineralöle aus öffentlichen Niederlagen, Privat- 
lagern oder inländischen Betriebsanstalten nach dem Satze von 1,50 für 
1 dz bezogen, so ist der Zoll bereits bei der Ablassung aus den Niederlagen usw. 
zu entrichten.“ 
  
7. Poli zei wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
Laufende Nr. 
2 
Name und Stand 
— 
der Ausgewiesenen. 
Aller und Heimat 
— Grund 
der Bestrafung. 
  
l 
  
  
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
5 
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
  
6 
  
1 Anna Maria Thekla 
Bauer, Wäscherin, 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs: 
  
# Staatsangehörige, tember 1911), 
geboren am 17. Februar 1851 zu Diebstahl im wieder- 
Baden, Bezirk gleichen Namens, holten Rückfall (1 . 
Kanton Aargau, Schweiz, ortsange-= Jahr 3 Monate]Freiburg i. Br., 
hörig zu Gommiswald, Kanton Zuchthaus, laut Er- 
St. Gallen, ebenda, schweizerische kenntnis vomb. Sep- 
  
Großherzoglich Badischer 
Landeskommissär zu 
  
11. September 
1912. 
l
	        
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