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Muster 2.
(Tabakzollordnung § 20.)
Anmeldebescheinigung.
Abschrift der Anmeldebescheinigung.
(Nicht Zutreffendes ist zu streichen.)
Merkbuch für 19. Nr.
Herr „ Z Z .
Diezirma in hat sich bei dem unterzeichneten amt
als Tabakhändler — reiner Tabakverarbeiter — Tabakkleinhändler angemeldet. Außer der Haupt—
niederlassung in werden noch 350. Zweigniederlassungen in betrieben.
Herr. — befaßt sich — nur mit dem Handel mit unverzolltem aus-
ländischen Schena — neben dem Handel mit unverzolltem ausländischen Tabak noch mit der Ver-
arbeitung zollzuschlagpflichtigen Tabaks (selbstverarbeitender Händler) — auch mit der Abgabe in
kleinen Mengen (Kleinmengenverkäufer).
2. die in stellt in 5 Laupimteerlassung
rettensteuerpflichtige Erzeugnisse her — neben zigarettensteuerpflichtigen Erzeugnissen auch andere Tabak-
erzeugnisse her und ist berechtigt, für sämtliche — die Niederlassungen ri......., da in ihnen
beide Betriebszweige räumlich getrennt sind, zollzuschlagfreien Tabak zur Verarbeitung auf zigaretten-
steuerpflichtige Erzeugnisse zu beziehen.
— keine — nur ziga-
Herr. D„ verarbeitet den bezogenen zgollzuschlagpflichtigen Tabak weder
Die Firma
selbst noch verkauft ihn an Verarbeiter weiter und ist daher hinsichtlich des Bezugs als Ver—
arbeiter im Sinne 0nn Tabaksteuergesetzes anzusehen.
1. Nur für Händler auszufüllen.
2. Nur für Verarbeiter auszufüllen.
3. Nur für Kleinhändler auszufüllen.