Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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4. Versicherungswesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die 
Landesbehörde. 
  
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 11. September 1913 bestimme ich auf Grund 
des § 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregie- 
rungen, daß bis auf weiteres der Schlachtviehversicherungsverein zu Ruhla, obgleich er seinen Geschäfts- 
betrieb über das Gebiet des Großherzogtums Sachsen hinaus erstreckt, durch die Großherzoglich 
Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird. 
Berlin, den 16. Oktober 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
Bekanntmachung, 
betreffend die weitere Amtsdauer der nichtständigen Mitglieder des Reichsversicherungs- 
amts aus dem Stande der Arbeitgeber und der Versicherten. 
Auf Grund des Artikel 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung hat 
der Bundesrat bestimmt, daß die Amtsdauer der gegenwärtigen nichtständigen Mitglieder des Reichs- 
versicherungsamts aus dem Stande der Arbeitgeber und der Versicherten sowie ihrer Stellvertreter 
noch so lange währt, bis die auf Grund der §§ 87ff. der Reichsversicherungsordnung gewählten nicht- 
ständigen Mitglieder ihr Amt antreten, längstens bis zum 31. Dezember 1914. 
Berlin, den 17. Oktober 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
5. Zoll= und Steuer weseun. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 3. Oktober 1913 beschlossen, 
nach Maßgabe und in Erweiterung des Bundesratsbeschlusses vom 24. Februar 1906-) für 
die Ortschaften Orsbach und Preußisch Lemiers im Hauptzollamtsbezirk Aachen Inlands- 
verkehr die zollfreie Einfuhr von Fleisch und von Schweinespeck in Mengen von nicht mehr 
als 2 kg zuzulassen. 
Berlin, den 16. Oktober 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Menschel. 
*) Zentralblatt für 1906 S. 441.
	        
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