Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
  
  
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Art der Vermendung      Menge   dz    Bemerkungen 
A. Abgabenfrei abgelassenes Speisesalz. 
I. Auf gemeinschaftliche Rechnung: 
1. Zum Einsalzen von Fischen (§§ 35 bis 41) 
2. Zur Nachpökelung von Heringen einschließlich 
der Breitlinge Bristlinge] (§§ 35 bis 41) 
3. Zum Salzen von Ausfuhrwaren: 
a) Nicht unter amtlicher Überwachung 
(§§ 42 bis 50............ 
Fleisch und Speck............ 
Schinken und Wurst ........ 
Butter............... 
Gemüse................. 
b) Unter amtlicher Überwachung 
Fleisch und Speck....... 
Schinken und Wurst ........... 
Butter............. 
Gemüse............... 
II. Auf Rechnung der Einzelstaaten: 
1. Zu Unterstützungen bei Notständen sowie an 
Wohltätigkeitsanstalten (§ 1 (²)) . 
2. Zu Deputaten (§ 1 (²)) 
B. Zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Zwecken abgaben- 
frei abgelassenes Salz. 
I. Vergällt (§§ 7 bis 11, 22, 25, 28 (1)): 
1. Vollständig vergällt (§§ 7 und 8) 
2. Unvollständig vergällt (§§ 9 und 10): 
a) Zur Herstellung von chlor= und 
natriumhaltigen Erzeugnissen 
b) Zu Verhüttungszwecken usw.