— 1196 —
Art der Vermendung Menge dz Bemerkungen
A. Abgabenfrei abgelassenes Speisesalz.
I. Auf gemeinschaftliche Rechnung:
1. Zum Einsalzen von Fischen (§§ 35 bis 41)
2. Zur Nachpökelung von Heringen einschließlich
der Breitlinge Bristlinge] (§§ 35 bis 41)
3. Zum Salzen von Ausfuhrwaren:
a) Nicht unter amtlicher Überwachung
(§§ 42 bis 50............
Fleisch und Speck............
Schinken und Wurst ........
Butter...............
Gemüse.................
b) Unter amtlicher Überwachung
Fleisch und Speck.......
Schinken und Wurst ...........
Butter.............
Gemüse...............
II. Auf Rechnung der Einzelstaaten:
1. Zu Unterstützungen bei Notständen sowie an
Wohltätigkeitsanstalten (§ 1 (²)) .
2. Zu Deputaten (§ 1 (²))
B. Zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Zwecken abgaben-
frei abgelassenes Salz.
I. Vergällt (§§ 7 bis 11, 22, 25, 28 (1)):
1. Vollständig vergällt (§§ 7 und 8)
2. Unvollständig vergällt (§§ 9 und 10):
a) Zur Herstellung von chlor= und
natriumhaltigen Erzeugnissen
b) Zu Verhüttungszwecken usw.