Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
  
  
  
  
Art der Vermendung 
A. Abgabenfrei abgelassenes Speisesalz. 
I. Auf gemeinschaftliche Rechnung: 
1. Zum Einsalzen von Fischen (§§ 35 bis 41) 
2. Zur Nachpökelung von Heringen einschließlich 
der Breitlinge Bristlinge] (§§ 35 bis 41) 
3. Zum Salzen von Ausfuhrwaren: 
a) Nicht unter amtlicher Uberwachung 
(66 42 bis 5555520 
Fleisch und Speck 
Schinken und Wurst . 
Butter 
Gemüse 
b) Unter amtlicher Uberwachung 
Fleisch und Speck 
Schinken und Wurtg . 
Butter 
Gemüse 
II. Auf Rechnung der Einzelstaaten: 
1. Zu Unterstützungen bei Notständen sowie an 
Wohltätigkeitsanstalten (§ 1 (2)) . 
2. Zu Deputaten (§ 1 (2)) 
B. Zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Zwecken abgaben- 
frei abgelassenes Salz. 
I. Vergällt (6& 7 bis 11, 22, 25, 28 ()): 
1. Vollständig vergällt (§8 7 und 8) 
2. Unvollständig vergällt (58 9 und 10): 
a) Zur Herstellung von chlor= und 
natriumhaltigen Erzeugnissen 
b) Zu Verhüttungszwecken usw. 
  
  
  
Bemerkungen
	        
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