Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1242 — 
In Ziffer 2 Abs. 1 ist hinter dem 1. Satze einzufügen: 
„Hierbei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß den Truppen= und Marineteilen Leute 
der Tauglichkeitsklassen 1 und 2 möglichst gleichmäßig zugeteilt werden.“ 
Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 
„Die Feststellung der Identität und der bürgerlichen Verhältnisse der Militärpflichtigen 
liegt dem zuständigen Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ob."“ 
Dem letzten Absatz der Ziffer 5 ist hinzuzufügen: 
„Die Unterzeichnung der Listen erfolgt durch den Zivilvorsitzenden der Ober-Ersatz- 
kommission jedoch nur insoweit, als seine Mitwirkung bei den Entscheidungen stattfindet.“" 
8 72. · 
JuZifferIaAbi-2istfür»B,C,D,BundF«zusetzen,,O,D,BundFoundd«. 
In Abs. 4 der Ziffer 1a ist hinter F einzufügen „c und d“. 
Zwischen dem 4. und 5. Absatz ist als besonderer Absatz einzufügen: 
„Wegen der Beorderung von Militärpflichtigen aus den Vorstellungslisten A, B, Fa 
und b siehe § 69, 3 Abst. 2.“ 
In Ziffer 2 sind die Worte „Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel, sowie“ zu streichen. 
In Ziffer 6 Abs. 1 ist für „§ 66, 3“ zu setzen „§ 26, 7“. 
Als neue Ziffer 7 ist hinzuzufügen: 
„7. Verziehen Militärpflichtige in einen Bezirk, in dem das Aushebungsgeschäft bereits 
beendet ist, so wird die endgültige Entscheidung in der Regel durch außerterminliche 
Musterung (§ 78) dann herbeizuführen sein, wenn diese Militärpflichtigen sich im 3. Militär- 
pflichtjahre befinden.“ 
73. 
In Ziffer 4a tritt hinter „unterzeichnet“ „")“ und an den Schluß der Seite folgende Anmerkung: 
„“) Bei Abwesenheit des Zivilvorsitzenden der Ober-Ersatzkommission unterzeichnet der 
Zivilvorsitzende der Ersatzkommission J. V.“ 
In Ziffer 5 Abs. 2 ist für „(§ 66, 14)“ zu setzen „(§ 66, 4)). Im übrigen ist die Klammer 
„(Eisenbahn-, Telegraphen= und Luftschiffertruppen)“ zu streichen und hinter „Okonomiehandwerker“ 
einzufügen „Train-Stamm“. 
Ziffer 5 Abs. 3 ist zu streichen. 
In Ziffer 7 Abs. 1 ist für „welche nicht ausgehoben worden sind“ zu setzen „deren Ei 
nicht erfolgt“, und für „Losungsscheins“ „Musterungsausweises“. Einstellung 
In Ziffer 8 ist für „§ 66, 3 b“ zu setzen „§ 26, 7 Abs. 5“. 
§ 75. 
In Ziffer 2 Abs. 3 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“. 
8 76. 
Ziffer 2 Abs. 2 fällt fort. 
In Ziffer 3 Abs. 2 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“. 
§ 77. 
In Ziffer 1 ist hinter „sofern“ einzufügen „dies nach den Rekruti sbesti * 
st und Ziffer 1 ist h sof 5 fügenn, ch ekrutierungsbestimmungen zulässig 
In Ziffer 4 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“.
	        
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