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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und hHuchhandlungen.
XII. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 31. Jannar 1913. Nr. 6.
Ingart 1. Koufulatwesen: Ermächuigungen zur Vor- 5. Zoll= und Steuerwesen: Anderungen des Taratarifs
nahme von Zivilstandshandlungen Seite 111 148
2. Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, Anderung des Musters 8 der Jündwarensteuer=
Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1912 Ausführungsbestimmungen -- 148
bis zum Schlusse des Monats Dezember 1912 112 underungen der )5 19 und 24 der Fündwaren-
= teuer-Ausführungsbestimmungen 11
"3. Statistik: Bestimmungen, betreffend die Produktions- 1! wrrnlneführ s Timmmunens der Orte, an denen
statistik der bergbaulichen Betriebe . 113 sich gemäß §5 1, 2 der Veinzollerdnung zustandige
4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 2. Hestes des Follstellen befinden .
xx.BanP»esder»EnticheidungendesObersSeeamts 6. Polizeiwesen: ziusweisung r von Auslandern aus ven
und der Seeämter des Deutschen Reich“. 148 Reichsgebiete . . . 16561
1. Kon sulat wesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul Foerster ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe-
bruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze
befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu
eurkunden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Mourovia, Konsul Freiherrn Grote, ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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