Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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b) Kalzinier tes Natriumsulfat besteht in porösen, bröcklichen, grauen oder gelblichweißen 
Stücken oder in weißem Pulver und schmilzt beim Erhitzen im Glasröhrchen nicht, zeigt aber im 
übrigen das gleiche Verhalten wie Glaubersalz. 
22. Natronlauge. 
Natronlauge ist eine farblose oder gelbliche Flüssigkeit ohne deutlichen Geruch, sie macht die 
Haut schlüpfrig. Natronlauge zur Salzvergällung soll bei der Spindelung nicht weniger als 385 
Baumé zeigen oder nicht weniger als 1657 Dichte besitzen oder bei der Titration nach der folgenden 
Vorschrift nicht weniger als 55 cem Normalsäure verbrauchen. 
Titration. 
Zu 5 com der zu untersuchenden Natronlauge läßt man nach dem Verdünnen mit 100 cem 
Wasser und Zusatz von 4 Tropfen Methylorangelösung Normalschwefelsäure unter Umrühren mit einem 
Glasstab langsam bis zum Eintritt einer deutlichen Rotfärbung zufließen. Dazu sollen wenigstens 
55 cem Normalschwefelsäure verbraucht werden. 
Vorsicht! Natronlauge ätzt die Haut stark. 
28. Pariser Blau. 
Pariser Blau ist auf seine Färbfähigkeit zu prüfen. 
Soll die Vergällung mit 0, kg trocknem Pariser Blau erfolgen, so mischt man 1 kg Salz mit 2g 
des gelieferten Pariser Blaues. Letzteres ist zur Vergällung zuzulassen, wenn die Mischung deutlich blau wird. 
Soll mit 0,01 kg Pariser Blau, das in 2 Liter Wasser gelöst ist, vergällt werden, so löst 
man 5 g des gelieferten Vergällungsmittels in 1 Liter Wasser und vermischt 20 cem dieser Lösung 
mit 1 kg Salz. Wird dieses dadurch deutlich blau gefärbt, so ist das Pariser Blau zur Vergällung 
zuzulassen. 
24. Pinksalz. 
Pinksalz ist ein weißes Kristallpulver, das mit kalzinierter Soda gemischt und im Probier- 
röhrchen über der Flamme erhitzt stechend riechendes Ammoniakgas entwickelt. 
Pinksalz ist auf das Vorhandensein von Zinn zu prüfen. Wird die Lösung von Pinksalz in 
Wasser mit einem Zinkblechstreifen gekocht, so soll sich schwammiges Zinn abscheiden, das sich in Salz- 
säure löst. Wird diese Lösung mit einem Tropfen Ouecksilberchloridlösung versetzt, so soll ein weißer, 
sich schnell graufärbender, schwerer Niederschlag entstehen. 
Pinksalz ist giftig! 
25. Rohzinklange. 
Rohzinklauge ist von einem geeigneten Chemiker auf ihren Gehalt an Zinkvitriol durch Er- 
mittelung des Zinkgehalts, aus dem das Zinkvitriol zu berechnen ist, zu prüfen. Brauchbare Rohzink- 
lauge muß mindestens 25 v. H. Zinkvitriol (ZnSO. + 711n00) enthalten. 
Rohzinklauge ist giftig! 
26. Salmiak (Ammoniumchlorid). 
Salmiak ist ein weißes, in Wasser lösliches Kristallpulver, das sich beim Erhitzen verflüchtigt. 
Erwärmt man Salmiak mit Natronlauge, so tritt der stechende Geruch des Ammoniakgases auf. In 
der wässerigen Lösung von Salmiak ruft Silbernitratlösung einen weißen käsigen Niederschlag hervor. 
Salmiak in Stücken ist als Vergällungsmittel nicht zuzulassen. 
27. Salzsäure, rauchende. 
Die zur Salzvergällung zuzulassende rauchende Salzsäure ist eine stechend riechende, an der 
Luft Nebel bildende, stark saure und ätzende, farblose oder gelbliche Flüssigkeit. (Vorsicht!) 
28. Schmalte (Smalte). 
Schmalte ist auf ihre Färbfähigkeit zu prüfen. 
Die für die Prüfung erforderlichen Mischungen sind aus 1 g der gelieferten Schmalte und 
100 8 feingepulvertem Salze sowie aus 1 g des amtlich gelieferten Schmaltemusters und 100 8 
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