Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

29. 
Begleitzettel- ) Das Ausfertigungsamt führt über die von ihm erteilten Begleitzettel ein Ausfertigungs- 
gangeri buch nach Muster 3. 
(2) Darin werden die ausgefertigten Begleitzettel mit fortlaufenden Nummern eingetragen 
Muster 3. und Verlängerungen der Gestellungsfrist, sobald sie zur Kenntnis des Ausfertigungsamts gelangen, 
mit roter Tinte vermerkt. 
(3) Erforderlichenfalls können bei einem Amte mehrere, je mit einem besonderen Buchstaben 
zu bezeichnende Ausfertigungsbücher geführt werden. 
(4) Geht ein Begleitzettel verloren, so hat der Vorstand des Ausfertigungsamts, wenn keine 
Bedenken vorliegen, eine neue Ausfertigung des Begleitzettels erteilen zu lassen, die als solche 
zu bezeichnen ist. Dies ist im Begleitzettel-Ausfertigungsbuche zu vermerken. 
30. 
Güter, die erst Die mit der Eisenbahn eingegangenen und beim Grenzzollamt ausgeladenen und die im 
an der Grenze Landfracht= oder Schiffsverkehr eingegangenen Waren können ebenfalls auf Begleitzettel abge- 
verladen fertigt werden. 
831. 
Zuladung. Den von der Eisenbahnverwaltung zur Abfertigung mit Begleitzettel gestellten Gütern 
dürfen andere unter Zollaufsicht zu versendende Güter und Güter des freien Verkehrs zugeladen 
werden. Zollgüter, bei denen eine Gefahr der Vertauschung mit zugeladenen Gütern des freien 
Verkehrs besteht, sind dabei von der Eisenbahnverwaltung durch grüne Zettel mit dem Aufdruck 
„Zollgut“ zu kennzeichnen. 
Anderer – 32. 
Verkehr. Die zollamtliche Abfertigung der nicht auf Begleitzettel abzufertigenden Waren erfolgt 
K#e#ahme ve nach den Vorschriften des Vereinszollgesetzes und der einschlägigen Zollordnungen, soweit nicht in 
dieser Ordnung Sonderbestimmungen gegeben sind. 
33. 
Spezielle An- ) Zur speziellen Anmeldung (Deklaration) können die Warenerklärungen benutzt werden 
meldung. (zu vergl. Abs. 3). Mangelhafte Angaben der Warenerklärung, z. B. über die tarifmäßige 
Beschaffenheit der Waren, hat der Anmelder zu ergänzen, soweit nicht gemäß § 27 des Vereins- 
zollgesetzes der Antrag auf spezielle Beschau zulässig ist. 
(2) In eine spezielle Anmeldung können mehrere Warenerklärungen zusammengefaßt werden. 
Muster 4 (63) Die Muster 4a bis 4f zeigen Probeeintragungen für folgende Fälle: 
(a bis ). Die spezielle Anmeldung wird zwecks Verzollung bei dem Grenzeingangsamt 
abgegeben — Muster 4a. 
Die spezielle Anmeldung wird bei dem Begleitzettelerledigungsamt abgegeben 
über Stückgüter in einer Wagenladung, mit mehreren Warenerklärungen — 
Muster 4b und ec, 
über lose Massengüter in einer Wagenladung, mit einer Warenerklärung — 
Muster 4, 
über lose Massengüter in mehreren Wagenladungen, mit mehreren Waren- 
erklärungen — Muster 4e und f. 
8 34. 
Sollquittung. Auf Verlangen der Eisenbahnverwaltung ist zu jeder Verzollungsanmeldung eine be- 
sondere Zollquittung zu erteilen, die die allgemeine Warengattung, die Tarifstelle und das ver- 
zollte Gewicht erkennen läßt, bei gestundeten Zollbeträgen eine Bescheinigung des Inhalts, daß 
die Zollbeträge durch Stundungsanerkenntnis der Eisenbahn beglichen sind.
	        
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