Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

  
ektoliter Alkohol 
Im Betriebsjahr sind Branntweinsteuer-Vergütungsscheine ausgefertigt über ausgeführte 5 b 
  
oder in Ausfuhrlager (Bfr. O. § 58) aufgenommene Mengen von: 
a) rohem und gereinigtem Branntwein 
b) aus Steinobst oder Beeren hergestelltem Branntwein in Flaschen bis zu einem 1 Liter 
oder in Fässern oder Korbflaschen bis zu 100! Raumgehalt 
) Likör in Flaschen bis zu einem Liter oder in Faͤssern oder aorbnaichen bis zu 10001 
Raumgehalt. . 
d) Trinkbranntwein, zalen Branntwein und Likor — nicht unter b oder c fallend 
„ferner von Fruchtsäften, Punschessenzen und sonstigen zur Verwendung bei der 
Herstellung von Genußmitteln bestimmten Essenzen sowie von Fluidertrakten, Tinkturen 
und anderen flüssigen alkoholhaltigen Heilmitteln ...... 
e) alkoholhaltigen Parfürmerien, Kopf-, Zahn- und Wundwässern . 
OÄtbetderms7lderBranntwemsteuerchftemnqöordnunqbezeichneten Art 
  
Überhaupt 
  
 
	        
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