Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 681 — 
Bundesstaat: Muster IV 
Direktivbehörde: zu den Abrechnungsbestimmungen. 
Namen der mit der Reichshauptkasse 
in Abrechnung stehenden Kassen: 
J. 
II. 
III. 
Rechnungsjahr 191 
Ubersicht 
der 
Einnahme an BZöllen und Reichssteuern 
für das 
1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 191 
Aufgestellt 
(Datum) , den 191 
(Firma) 
(Unterschrift) 
An 
den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen 
(zu Händen des Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rechnungsbureaus) 
Berlin W 66, Wilhelmplatz 1. 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die in den Spalten 3 bis b anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs zu um- 
fassen, mithin z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme füur April bis einschließlich Dezember. 
2. Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März fälligen Abgaben- 
beträge, welche erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen. 
3. Bei anderen als den unter den lfd. Nrn. 1 und 5 genannten Abgabenzweigen sind aufgekommene außerordentliche Ein- 
nahmen in Spalte 3 unter der Linie des betreffenden Abgabenzweigs mit dem Zusatz „außerdem außerordentliche Ein- 
nahmen“ besonders anzugeben. 
98“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.