Anhang
Ur. 12 des Zentralblakts für das Deutsche Reich
Militär wesen.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkung.
Die mit ' bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen befreiten
Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig.
teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. «
Die nach dem System des gemeinsamen Unterbaues (Frankfurter Lehrplan) organisierten Anstalten.
sind durch ein Kreuz (7) kenntlich gemacht.
ÜUbersicht.
Hffentliche Lehranstalten. Seite R
Eumnasien (A. a)ñ.. ... .. 86 VRealschulen (C. e)J. 101
Realgymnasten (Aa. h))ll. 92 Oflentliche Lehrerseminare (C.0)0 106.
Oberrralschulen (A.te 95 Andere öffentliche Lehranstalten (C. . .. 109.
Progymnasien (B. ..... 98 Privat-Lehranstalten:
Nealprogymnasien (8. bD) 5slll. 98. a) Lehrerseminrer 110
Realschulen B.teTT 98. b) Andere Privat-Lehranstalten 110.
PHrogymnasen 10.a) 99 Lefkru##alten in den Schutzebieten 113
Nealprogymnasien (C.bh) .. 100ILehquhIsstm.......· 113.