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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
In betieben durch alle Postanstalten und quchhandlungen.
XI.III. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 7. Mai 1915 T Nr. 20.
Inhalt: 1. aonsulatwesen: Exequaturerteilung Seite 115 Ergänzung des § 3 Abs. 2 der Ausführungsbestim-
2. Allgemeine Verweltrnsssachen Ermächtigung zur u mungen zum Reichsstempelgesetsge . 137
urkundung von Sterbefälleon #.135 « .
Z.Zoll-IIISm-erwefes:VetündekunqenindemStandel 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 136 # eichsgebeetteeee
1. Konsuleatwesen.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Aachen, Henry C. A. Damm, ist namens
des Reichs das Exequatur erteilt worden.
2. Allgemeine Verwaltungs sachen.
Ermächtigung zur Beurkundung von Sterbefällen.
Auf Grund des Schutzgebietsgesetzes in der Fassung vom 10. September 1900 (eichs-
Gesetzbl. S. 813), der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen
Schutzgebieten, vom 9. November 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 1005) und des Gesetzes, betreffend die
Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Ausland, vom
4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599, Reichs-Gesetzbl. 1896 S. 614) wird in Ergänzung des Erlasses
vom 24. März 1910 (V. Bl. f. d. Kiautschougebiet, Beilage zum Marine-V. Bl. S. 7) bestimmt:
Für die Dauer der Behinderung der in dem Erlasse vom 24. März 1910 bezeichneten Beamten
des Schutzgebiets Kiautschou wird dem Hilfsarbeiter bei dem Zentral-Nachweisebureau des Reichs-
Marineamts Dr. Wrabec die Ermächtigung erteilt, für die in dem Erlaß angegebenen Personen
Sterbefälle zu beurkunden.
Berlin, den 19. April 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.