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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
“
Reichsamt des Innern.
In bPezticben durch alle Postanstalten und LHuchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 18. Juni 1915. Nr. 26.
XLII. Jahrgang.
Inhalt: l Rufst-wese- Ekequatukektctlung lassung von Doppeltariszählern zur amtlichen
Seite 178 glaubigarg=
2. Maß- und Gewichtswesen: Ausschließung von Ichler- Belimmungen. für die Beglaubigung von ans4
gattungen von der amtlichen Beglaubigung bzw. Zu- wandllen:
1. Koufulatwesen.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Plauen, Michael J. Hendrick, ist namens
des Reichs das Exequatur erteilt worden.
2. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maß-
einheiten, wird
A. die Ausschließung folgender Zählergattungen von der Beglaubigung verfügt:
1. Zähler für induktionslose Belastung;
2. Drehstromzähler für gleichbelastete Zweige;
3. Zähler, bei denen auf einem und demselben Zählwerk der Licht= und Kraftverbrauch
unter verschiedener Bewertung dieser beiden Verbrauchsarten gezählt wird;
4. Zähler, welche nicht das mit der Nummer versehene Systemzeichen tragen.
Die Ausschließung der Zähler unter 1, 2 und 3 tritt sofort in Kraft, die der
Zähler unter 4 vom 1. April 1916 ab.
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