Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Anhalt. 
Schwarzburg-Sondershausen. 
  
Anga 
bei den fur Militär- 
  
Vezeichnung der Stellen. 
  
anwärterund Inhaber 
des Anstellungescheins 
nicht ausschlurRlich be- 
stimmten Siellen, in 
welchem Umfang sie 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an die Be- 
werbungen zu richten sind, 
menn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
IX. Schulverwaltung. 
Stellen, die den Inhabern des Zivil- 
versorgungsscheins vorbehalten sind. 
* Regierungssekretäre, 
Bureauassistenten, 
Kanzlisten 
bei k Regierung, Abteilung für das Schul- 
Stellen, die auch den Inhabern des 
unktllungsschete vorbehalten sind. 
Bot 
bet Regierung, Abteilung für das Schul- 
en, 
Schuldiener 
bei den höheren Lehranstalten, einschließlich 
des Landesseminars in Cöthen und des 
Oberlyzeums in Dessau. 
* Halste 
Hasclicen Regierung, #b. 
für das * Säul- 
teilung 
wesen, zu Dessau 
  
  
  
XVI. Fürstentum Schwarkburg-Sondershausen. 
Nur die in Sperrdruck ausgeführten Unterbeamtenstellen sind auch den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehalten. 
1. Ju ene Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer der Ministerialabtellung, w## die aus- 
wärtigen Augelegenheiten bearbeitet werden. 
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. 
2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden. 
Kastellane, Boten, Diener, Bei- 
diener. 
3. In der Gendarmerie. 
* Oberwachlmeister, 
Gendarmen (Wachtmeister). 
4. Wegewärter. 
5. Ju Zolaussichtsdlenste. 
Zollausseher, 1) 
diätarische Zollanfseher.)) 
  
Das Fürstliche Ministerium 
zu Sondershausen. 
  
  
1) Die endgüliige An- 
keaung Wlen den Nach. 
saͤhigung 
1) Gs bieibt vorbe- 
hoheren Zolldienst zu 
beschen. 
L
	        
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