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Anhalt.
Schwarzburg-Sondershausen.
Anga
bei den fur Militär-
Vezeichnung der Stellen.
anwärterund Inhaber
des Anstellungescheins
nicht ausschlurRlich be-
stimmten Siellen, in
welchem Umfang sie
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an die Be-
werbungen zu richten sind,
menn es nicht die Behörde
selbst ist, bei der die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
IX. Schulverwaltung.
Stellen, die den Inhabern des Zivil-
versorgungsscheins vorbehalten sind.
* Regierungssekretäre,
Bureauassistenten,
Kanzlisten
bei k Regierung, Abteilung für das Schul-
Stellen, die auch den Inhabern des
unktllungsschete vorbehalten sind.
Bot
bet Regierung, Abteilung für das Schul-
en,
Schuldiener
bei den höheren Lehranstalten, einschließlich
des Landesseminars in Cöthen und des
Oberlyzeums in Dessau.
* Halste
Hasclicen Regierung, #b.
für das * Säul-
teilung
wesen, zu Dessau
XVI. Fürstentum Schwarkburg-Sondershausen.
Nur die in Sperrdruck ausgeführten Unterbeamtenstellen sind auch den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehalten.
1. Ju ene Dienstzweigen und bei allen Behörden,
außer der Ministerialabtellung, w## die aus-
wärtigen Augelegenheiten bearbeitet werden.
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber.
2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden.
Kastellane, Boten, Diener, Bei-
diener.
3. In der Gendarmerie.
* Oberwachlmeister,
Gendarmen (Wachtmeister).
4. Wegewärter.
5. Ju Zolaussichtsdlenste.
Zollausseher, 1)
diätarische Zollanfseher.))
Das Fürstliche Ministerium
zu Sondershausen.
1) Die endgüliige An-
keaung Wlen den Nach.
saͤhigung
1) Gs bieibt vorbe-
hoheren Zolldienst zu
beschen.
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