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Provinz Ostpreußen.
1. Träger der Fürsorge: In Aussicht genommen ist die Provinz.
Dem Provinzialausschuß soll von dem Landeshauptmann ein entsprechender Antrag zur
Beschlußfassung unterbreitet werden.
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Königsberg.
Provinz Westpreußen.
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation.
Versorgungsausschuß für Kriegsinvalide, Provinz Westpreußen, unter Leitung des Landes-
hauptmanns.
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Danzig.
Beabsichtigt ist Erweiterung der Provinzialblindenanstalt.
Provinz Posen.
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation.
Unter Beteiligung der in Betracht kommenden Behörden, Verbände und Vereine hat sich der
„Fürsorge-Ausschuß für Kriegsbeschädigte" gebildet, dessen Tätigkeit sich auf die Provinz erstreckt.
Dem Fürsorgeausschuß zur Seite steht der Arbeitsausschuß.
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Posen.
Provinz Schlefien.
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation.
Die Kriegsverletzten-Fürsorge in Schlesien unterliegt der Leitung der Provinzialverwaltung.
Es ist ein Ausschuß gewählt, dem Vertreter der staatlichen und kirchlichen Behörden, der Heeres-
verwaltung, der kommunalen Verbände, Organe der Arbeiterversicherung, Vertreter von Landwirtschaft,
Industrie, Handel, Gewerbe, der Arbeitgeber, Arbeituehmer, Vertreter gemeinnütziger Vereine ange-
hören. Die Durchführung der Fürsorge ist dem Arbeitsausschuß übertragen.
2. Geschäftsstelle: Vorstand der Landesversicherungsanstalt Schlesien, Landesrat Wimmer
in Breslau.
Provinz Branbenburg.
1. Träger der Fürsorge: Die Provinz.
Zur Durchführung der Kriegsbeschädigten-Fürsorge ist der Brandenburgische Landesbeirat
für Kriegsbeschädigten-Fürsorge berufen, dem Vertreter der in Betracht kommenden Behörden,
Verbände, Vereinigungen, insbesondere der Angestellten- und Arbeiterversicherung, der Arzteschaft, des
Arbeitsnachweises, des Fachschulwesens, des Handels, Handwerks, der Industrie und Landwirtschaft
angehören. In gleicher Weise wirken in den einzelnen Kreisen Beiräte.
2. Geschäftsstelle: Landesverwaltung der Provinz Brandenburg, Verlin, Matthällkirch-
straße 20/21.
Stadt Berlin.
1. Träger der Fürsorge: Die Stadtgemeinde.
2. Geschäftsstelle: Magistratskommissar der Kriegobeschädigten-Ffrsorge in Berlin, Rathaus.