Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Provinz Ostpreußen. 
1. Träger der Fürsorge: In Aussicht genommen ist die Provinz. 
Dem Provinzialausschuß soll von dem Landeshauptmann ein entsprechender Antrag zur 
Beschlußfassung unterbreitet werden. 
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Königsberg. 
Provinz Westpreußen. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
Versorgungsausschuß für Kriegsinvalide, Provinz Westpreußen, unter Leitung des Landes- 
hauptmanns. 
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Danzig. 
Beabsichtigt ist Erweiterung der Provinzialblindenanstalt. 
Provinz Posen. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
Unter Beteiligung der in Betracht kommenden Behörden, Verbände und Vereine hat sich der 
„Fürsorge-Ausschuß für Kriegsbeschädigte" gebildet, dessen Tätigkeit sich auf die Provinz erstreckt. 
Dem Fürsorgeausschuß zur Seite steht der Arbeitsausschuß. 
2. Geschäftsstelle: Landeshauptmann in Posen. 
Provinz Schlefien. 
1. Träger der Fürsorge: Freie Organisation. 
Die Kriegsverletzten-Fürsorge in Schlesien unterliegt der Leitung der Provinzialverwaltung. 
Es ist ein Ausschuß gewählt, dem Vertreter der staatlichen und kirchlichen Behörden, der Heeres- 
verwaltung, der kommunalen Verbände, Organe der Arbeiterversicherung, Vertreter von Landwirtschaft, 
Industrie, Handel, Gewerbe, der Arbeitgeber, Arbeituehmer, Vertreter gemeinnütziger Vereine ange- 
hören. Die Durchführung der Fürsorge ist dem Arbeitsausschuß übertragen. 
2. Geschäftsstelle: Vorstand der Landesversicherungsanstalt Schlesien, Landesrat Wimmer 
in Breslau. 
Provinz Branbenburg. 
1. Träger der Fürsorge: Die Provinz. 
Zur Durchführung der Kriegsbeschädigten-Fürsorge ist der Brandenburgische Landesbeirat 
für Kriegsbeschädigten-Fürsorge berufen, dem Vertreter der in Betracht kommenden Behörden, 
Verbände, Vereinigungen, insbesondere der Angestellten- und Arbeiterversicherung, der Arzteschaft, des 
Arbeitsnachweises, des Fachschulwesens, des Handels, Handwerks, der Industrie und Landwirtschaft 
angehören. In gleicher Weise wirken in den einzelnen Kreisen Beiräte. 
2. Geschäftsstelle: Landesverwaltung der Provinz Brandenburg, Verlin, Matthällkirch- 
straße 20/21. 
Stadt Berlin. 
1. Träger der Fürsorge: Die Stadtgemeinde. 
2. Geschäftsstelle: Magistratskommissar der Kriegobeschädigten-Ffrsorge in Berlin, Rathaus.
	        
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