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II. Zusatz zu System □, Induktionszähler für zwei= und dreiphasigen Wechselstrom
Form CDU,
beide hergestellt von den Isaria-Zählerwerken in München.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin W9, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 15. Januar 1915.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
Bekanutmauchung.
Auf Grund des §5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
Induktionszähler für Vierleiterdrehstrom Form BM 4, hergestellt von der Elektrizitäts-
zählerfabrik H. Aron, G. m. b H. in Charlottenburg.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin W 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 16. Januar 1915.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
3. Marine und Schiffsahrt.
Bekanutmachung,
betreffend Anderung des den Bestimmungen über die Statistik des Verkehrs und der
Wasserstände auf den deutschen Binnenwasserstraßen vom 25. Juni 1908 beigefügten
Güterverzeichnisses, des Vergeichnisses der Massengüter und des Verzeichnisses der
Verkehrsbezirke, vom 28. Jannar 1915.
Auf Grund des § 8 der Bestimmungen, betreffeno die Statistik des Verkehrs und der Wasser-
stände auf den deutschen Vinnenwasserstraßen, vom 25. Juni 1908 (Zentralblatt für das Deutsche
Reich S. 269) bestimme ich, daß die Anlagen B 1 (Güterverzeichnis), 3 2 (Verzeichnis der Massen-
güter) und D (Verzeichnis der Verkehrsbezirke) die nachstehende veränderte Fassung erhalten. Die
Anderungen treten mit dem 1. Januar 1915 in Kraft.
Berlin, den 28. Januar 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jongquieres.