Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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Bekanntmachung. 
Auf Grund einer Ermächtigung des Bundesrats- gebe ich bekannt, daß die nachstehend ab- 
gedruckten Anderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Bolltarife mit dem 1. Juli 1916 
in Wirksamkeit treten. « 
Berlin, den 16. Juni 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Aufkrage: Menschel. 
Anderungen und Ergünzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. 
1. In nachstehenden Stichworten ind die Zollsäte, wie folgt, zu ändern: 
„Abfälle“ Ziffer 22a und b und 23 — von „85“ und „180“ in „.130“ und „280 — 
„Asthmazigaretten“ Abs. 4 und 5. — von „1000“ in 500% 
„Karotten (Mangotes)“ — von ,. in „300“ — 
„Kautabak“ — von „300“ in „600“ 
„Mangotes“ — von „210“" in 1300“% — 
„Papier“ Ziffer 15 — von 7300“ in „600“ — 
„Schnupftabak“ — von „300“ in „600“ — 
„Tabakblätter“ Ziffer 1 und 2 — von „85% und „.180“ in * und „280“ — 
„Tabakmehl“ und „Tabakstaub“ — von „300“ in „600“ 
„Zigaretten“ — von „1000“ in „.1500“, 
„Zigarettenblättchen“ Ziffer 1 »Zigarettenhülsen« Ziffer 1 und „Zigarettenpapier“ 
Ziffer 1 — von „300“ “ —, 
„Zigarillos“ Abs. 1 — von 1000, in „1500“ — 
2. Das Stichwort „Tabakerzeugnisse“ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen: 
a) Die Zollsätze in Ziffer 3 bis 7 sind von „210“, „800“, „700“, „700“, „270“ 
und „1000“ 
zu ändern in: 
„300“, „600“, „1100“, „1100“, „700“ und „.1500“. 
b) In der Anmerkung zu 6 ist statt „40 v. H.“ und „1000 .K“ zu setzen „65 v. H.“ und 
„1700 KA“. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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