Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Guchhandlungen zum Jahrespreise von 8 .. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XIXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. Juli 1916. Nr. 31. 
nhalt: 1. Post= und Telegraphenwesen: Bekannt- Bekanntmachung, betreffend Anderung der Post- 
J halt. 1 betreffend Anderung der Postordnung 169 ordnung chung, . eff ..... g. . 
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Bekanntuachung, betreffend Anderung der Tele-2. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
graphenordnngagagag .. 190 eichsgebiete.. 192 
  
  
1. Post= und Telegraphenwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Anderung der Postordnung vom 20. März 1900. Vom 12. Juli 1916. 
  
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 347) und des Gesetzes, betreffend eine mit den Post= und Telegraphengebühren zu erhebende außer- 
ordentliche Reichsabgabe, vom 21. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 577) wird die Postordnung vom 
20. März 1900 wie folgt ergänzt und geändert: v . 
1. Im § 16 „Verschluß der gewöhnlichen und einzuschreibenden Pakete sowie der Sen- 
dungen mit Wertangabe“ erhält die UÜberschrift den Zusatz: · 
Kennzeichnung der von der Reichsabgabe (Gesetz vom 21. Juni 1916) befreiten Pakete. 
Am Schlusse des Abs. ist einzuschalten: 
Von der Reichsabgabe (Gesetz vom 21. Juni 1916) befreite Pakete, enthaltend Zeitungen oder Zeit- 
schriften, dürfen nicht durch Lacksiegel, Siegelmarken oder Prägedruck verschlossen sein. Sie müssen 
über der Aufschrift einen weißen Zettel mit der groß gedruckten Bezeichnung „Zeitungen, Zeit- 
schriften“ tragen. Der gleiche Vermerk muß auf der Paketkarte angebracht sein. Die Postanstalten 
lind berechtigt, die Offnung der so gekennzeichneten Pakete zur Prüfung des Inhalts an Amtsstelle 
zu verlangen oder selbst vorzunehmen. « · 
2. Im § 18 „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen und zur Einholung von 
Wechselakzepten“ ist im letzten Satze des Abs. uu statt „400“ zu setzen: " 
800 
  
39
	        
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