Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

6. 
— 273 — 
Zu Muster 3. 
In der Anleitung zum Gebrauch sind 
a) in Ziffer 1 die Worte „über 60 v. H.“ zu ersetzen durch: 
„mehr als 75 v. H.“ 
b) in Ziffer 4 die Worte „Kalisalze von mehr ass ... ebenso“ zu streichen. 
Ziffer 4 hat sodann zu lauten: 
„4. Das zum Salzen und Nachsalzen von Fischen vergällte Salz ist nicht in 
“B 12 k, sondern unter A 1 1 und 2 nachzuweisen.“ 
In Ziffer 6 der Anleitung ist die Zahl „9“ durch die Zahl 
8 
zu ersetzen. 
Hinter Ziffer 6 der Anleitung ist einzufügen: 
7. „Zu Al Za ist in der Bemerkungsspalte der Betrag der gezahlten Ausfuhrvergütungen 
summarisch nachzuweisen.“ 
Ziffer 7 der Anleitung erhält die Bezeichnung: 
„S.“ 
In Spalte I des Musters (3. Seite) sind von der Unterabteilung B 1 2 i die Worte „mit 
Ausnamhe ... Natriumchloridgehalt [C I]“ zu streichen, so daß die Stelle 
dann lautet: . 
i) Zu landwirtschaftlichen Zwecken. 
Auf der vierten Seite des Musters ist die Unterabteilung „C l Kalisalze — (§ 21)“ 
zu streichen. 
Die Unterabteilungen C II—V erhalten die Bezeichnung: 
„I.—IV.“ 
  
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