gramm angefallen sind, sofern nicht im Einzelfall eine besondere Vereinbarun
mit dem Kriegsausschuß über fortlaufende Lieferung der angefallenen Stoffe 9°
troffen ist.
Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die im § 3 Abs. 1 der
Ausführungsbestimmungen vorgeschriebene Anzeige ist für Ol= und Fettsäuren bis zum 25. Oktober
1916 zu erstatten.
Berlin, den 5. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf Artikel 9 Nr. 6 der Internationalen Reblaus-Konvention vom 3. No-
vember 1881 (Reichs-Gesetzbl. 1882 S. 125) wird das in der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1915
(Zentralblatt S. 480) enthaltene Verzeichnis von Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und
Gärten, welche regelmäßigen Untersuchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den
Anforderungen der Konvention entsprechend erklärt worden sind, durch das nachfolgende Verzeichnis ersetzt.
Berlin, den 27. September 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquicères.
Verzeichnis.
S Name des Besitzers
* Ort der Gartenbauanlage. und Bemerkungen.
7. Art des Grundstücks.
1. Aachen, Preußen, Rheinprovinz. Arnouts, Cornelius, Gärtnerei.
2. „ · » Brandt, Wilhelm Josef, Gärtnerei.
3. » » Buchmann, Karl, Gärtnerei.
4 „ „ Fritzsche, Carl, Gärtnerei.
5 „ „ Geduldig, Philipp, Gärtnerei, Baum= und
Rosenschulen.
6 „ „ Joerissen, Albert, Gärtnerei.
7. » » Karbach, J. A., Gärtnerei.
8. „ „ Kohnemann, Michel, Gärtnerei.
9 5n „ Nicolaye, Johann, Gärtnerei. Vaalserstraße.
10. „ „ Nysten, Martin, Gärtnerei.
11. „ „ Pieckut, Johann, Gärtnerei.
12. „ „ Rudolf, Wilhelm, Gärtnerei.