Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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IV. Bei Beginn des ersten Kriegsgeschäftsjahrs waren als wirkliche Reservekontenbeträge nachgewiesen: 
(Bezeichnung der einzelnen Bilanzposten) Mark 
a).....·..·..·........sp 
d)............................. ..................»·.....,.·...·.·........·. ......·.·.........·...... W 
e).....". 
  
V. Für die Berechnung der Abgabe kommen nach 8§ 17, 18, 20 des Gesetzes noch die nachstehend angeführten Verhält- 
nisse in Betracht: « « .· 
Vl.VondenuuterllbangeführtenBilanzgewinnenhaben die nachstehend einzeln aufgeführten Beträge zu den näher 
bezeichneten gemeinnützigen Zwecken Verwendung gefunden und es wird die Freilassung dieser Gewinnbeträge 
beantragt: 
Wir versichern hiermit, daß die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. 
........... deu,. ten . 19 
Stenerertlärungen ohue Unterschrift · .. .. .. .-.....-...-.- ....·.....................-.-..........----------.....- 
gelten als nicht abgegeben. (Frma und Unterschrift der zur Vertretung der Gesellschaft Berechtigten.)
	        
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