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den Annahmewert der Stücke oder Buchforderungen erreicht oder übersteigt. Eine bare Herauszahlung
auf hingegebene Kriegsanleihen findet nicht statt.
Die Zahlung der Kriegsabgabe hat, soweit nicht bargeldlose Zahlung vorgezogen wird, unter
Vorlegung des Kriegssteuerbescheids oder durch porto= und gebührenfreie Zusendung oder durch Ubergabe
der Bescheinigungen der Annahmestellen für Wertpapiere über eingelieferte Stücke der Kriegsanleihen
oder der Reichsschuldenverwaltung über Ubertragung von Schuldbuchforderungen auf das Konto der
Reichskasse zu erfolgen. Abgabebeträge, die nach dem 30. Juni 1917 gezahlt werden, sind, soweit die
Zahlungen nicht durch Bescheinigungen der Annahmestelle für Wertpapiere oder der Reichsschulden-
verwaltung über hingegebene Kriegsanleihen beglichen werden, vom 1. Juli 1917 ab mit fünf vom
Hundert zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Abgabe an die Hebestelle abzuliefern. Für die durch die
Hingabe von Kriegsanleihen beglichenen Beträge ist die Verzinsung bereits im Annahmewert enthalten.
Gegen den Kriegssteuerbescheid ist d . -
binnen......... zulässig.D.............................. .—.»......·.......·..-.................... –
isst... aununnnnnanzrubringen.
Teilbetrags nicht aufgehalten.
Unterschrift.
Die Festsetzung des Vermögens und des Vermögenszuwachses weicht von den Angaben der
Steuererklärung in folgenden Punkten ab: