2. Militär wesen.
Die Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten-
stellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch
Beschluß des Bundesrats vom 10. Dezember 1914, wie folgt, ergänzt worden:
I. Bei den Reichs= und Staatsbehörden
(Zentralblatt S. 344).
Hinter der Erläuterung unter Ziffer VII ist einzufügen:
VIII. Zu § 15 Abs. 1 und 2. Die Festsetzung einer „angemessenen“ Bewerbungsfrist
bleibt der Entscheidung des Bundesrats vorbehalten.
Die bisherigen Ziffern VIII, IX und X sind in IX, X und XI abzuändern.
II. Bei den Kommunalbehörden usw.
Gentralblatt S. 350).
Unter Ziffer VI ist als erster Absatz einzufügen: .
Zu § 11 Abs. 1 und 3. Die Festsetzung einer „angemessenen“ Bewerbungsfrist bleibt
der Entscheidung des Bundesrats vorbehalten.
Berlin, den 28. März 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.