Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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80. 
Für. die Ausstellung der Bezugsscheine ist von den Antragstellern eine Gebühr von 10 Pfennig 
für jeden Doppelzentner Zucker zu entrichten. Die Reichszuckerstelle kann die Ausstellung der Bezugs- 
scheine von der vorherigen Einsendung der Gebühr abhängig machen. 
Berlin, den 12. April 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Freiherr von Stein.