Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Wohmann, Geheimer Regierungsrat sin der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen] zu 
Münster i. W., beigeordnet der Köml. Preußischen Oberzolldirektion zu Münster i. W., den 
Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Ein- 
kommensteuer-Berufungskommissionen zu Münster i. W., Minden und Arnsberg, der Großherzogl. 
Oldenburgischen Zolldirektion zu Oldenburg, der Fürstl. Lippischen Regierung zu Detmold 
und dem Fürstl. Waldeckischen Landesdirektor zu Arolsen. · « 
Lengfehlner, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Cöln, beigeordnet der Königl. Preußischen 
Oberzolldirektion zu Cöln, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen 
und den Vorsitzenden der Eink steuer-Berusungsk issionen zu Coblenz, Düsseldorf, 
Cöln, Trier und Aachen, dem Großherzogl. Oldenburgischen Regierungspräsidenten des Fürsten- 
tums Birkenfeld zu Birkenfeld, der Großherzogl. Luxemburgischen Zolldirektion zu Luxemburg 
und wegen der Essigsäureverbrauchsabgabe und der Ausführung und Handhabung der Brannt- 
weinsteuergesetze in Luxemburg der Großherzogl. Luxemburgischen Steuerdirektion in 
Luxemburg. 
Suorielt Könill. Preußischer Ober-Regierunhsrat zu München, beigeordnet der Königl. Bayerischen 
Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern zu München. 
Kocks, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Dresden, beigeordnet der Königl. Sächsischen 
Generalzolldirektion zu Dresden. · . . 
Höfeld, Königl. Preußischer Ober-Regierungsrat zu Karlsruhe in Baden, beigeordnet dem Königl. 
· Württembergischen Steuerkollegium, Abteilung für Zölle und indirekte Steuern zu Stuttgart 
und der Großherzogl. Badischen Zoll= und Steuerdirektion zu Karlsruhe in Baden. 
v. Röck, Königl. Württembergischer Ober-Finanzrat zu Darmstadt, beigeordnet der Königl. Preußischen 
Oberzolldirektion zu Cassel, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen 
und den Vorsitzenden der Eink st Berufungsk issionen zu Cassel und Wiesbaden, 
der Abteilung für Steuerwesen des Großherzogl. Hessischen Ministeriums der Finanzen zu 
Darmstadt sowie wegen der Zuwachssteuer dem Königl. Preußischen Regierungspräsidenten zu 
Sigmaringen. 
Wiedewaldt, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg, beigeordnet dem Präsidenten 
der Bremischen Zolldirektion zu Bremen und der Hamburgischen Generalzolldirektion zu Ham- 
burg sowie hinsichtlich der statistischen Gebühr im Freihafengebiete Hamburg der Deputation 
für indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg. 
............ zu Straßburg i. E., beigeordnet der Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu 
Straßburg i. E. 
B. Reichsbevollmächtigte für die Erbschaftssteuer. 
(Zuständig für sämtliche von den aufgeführten Direktiv= (Ober-) Behörden verwalteten keichrgalstepe, sofern nicht 
ist. 
die Beschränkung der Zuständigkeit auf einzelne Abgabenzweige besonders ausgesprochen is 
Kammerer, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Berlin, beigeordnet der Königl. Preußischen 
Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern und dem Vorsitzenden der Einkommen- 
steuer-Berufungskommission zu Berlin, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den 
Regierungen und den Vorsitzenden der Eink st Berufungsk ijsi zu Potsdam, 
Frankfurt a. O., Breslau, Liegnitz und Oppeln, den Königl. Sächsischen Kreissteuerräten zu 
Chemnitz, Zwickau, Bautzen, Leipzig und Dresden, der Königl. Sächsischen Finanzexpedition, 
Abteilung für Steuersachen zu Dresden; ferner hinsichtlich des Wechselstempels, der Reichs- 
stempelabgaben mit Ausnahme der Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge und der 
Erbschaftssteuer der Königt. Preußischen Oberzolldirektion zu Berlin, hinsichtlich der Erbschafts- 
steuer der Königl. Preußischen Oberzolldirektion zu Breslau sowie hinsichtlich der Zuwachs- 
6„ steuer und der Erbschaftssteuer der Königl. Sächsischen Generalzolldirektion zu Dresden. 
Loeck, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu München, beigeordnet den Königl. Bayerischen 
Regierungen, Kammern der Finanzen von Oberbayern zu München, von Niederbayern zu 
Landshut, der Pfalz zu Speyer, der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg, von 
Oberfranken zu Bayreuth, von Mittelfranken zu Ansbach, von Unterfranken und Aschaffenburg 
zu Würzburg sowie von Schwaben und Neuburg zu Augsburg. 
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