— 128 —
3. Zoll= und Stener wesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt I1I Bomst im Bezirke des Hauptzollamts Meseritz ist ausfgehoben worden.
Dwas Zollamt I Rinteln im Bezirke des Hauptzollamts Minden ist ohne Veränderung seiner
bisherigen Abfertigungsbefugnisse in ein Zollamt II umgewandelt worden.
Bis auf weiteres geschlossen sind:
Das Zollamt II Corbach im Bezirke des Hauptzollamts Lippstadt unter Ubertragung seiner
Geschäfte auf das Zollamt II Arolsen, das Zollamt Il auf österreichischem Gebiet Jägerndorf Stadt
im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor unter Ubertragung seiner Geschäfte auf das Zollamt 1 auf
österreichischem Gebiet Jägerndorf Bahnhof, das Zollamt I Warmbrunn im Bezirke des Haupt-
zollamts Liegnitz unter Übertragung seiner Geschäfte auf das Zollamt I Hirschberg i. Schlesien, das
Zollamt ! Neusalz a. Oder unter Ubertragung seiner Geschäfte auf das Zollamt I Grünberg
i. Schlesien, das Zollamt 1 Wiedenbrück im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo unter Ubertragung
seiner Geschäfte auf das Zollamt I Gütersloh.
Erteilt: 6
dem Zollamt II Arolsen im Bezirke des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz; ·
dem Zollamt 1 Mörs im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Ausfertigung
von Zollbegleitscheinen I und II über Sendungen der Firma Meuwsen und Brockhausen in Orsoy
sowie die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Sendungen für dieselbe Firma.
Königreich Sachsen.
Dem Zollamt Oederan im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg ist die Befugnis erteilt, zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter (Tarif-Nr. 29), die für die Firma
Walther Just in Oederan eingehen.
4. Handels= und Gewerbewesen.
- Bekanntmachung
zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17.
Auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 vom
14. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1032), der Ausführungsbestimmumgen hierzu vom 27. September
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1085) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs-
ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: '
Die Anlage 1 der Bekanntmachung vom 29. September 1916 zur Ausführung der Verordnung
über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 303)
wird dahin berichtigt, daß der Rohzuckerpreis für die Fabrik Hasede-Förste bei Hildesheim von 14,80.6
auf 14,85 A. erhöht wird.
Berlin, den 21. Mai 1917.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts.
von Batocki.
Berlin, Carl Hehmanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedrudk bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdruder. in Berlin.