Contents : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

                                  Rußland.  (Januar  28.—Februar  Mitte.)                                  369

         28.  Januar  bis  5.  Februar.  (P e t e r s b u r g.)  Versammlung
von  Vertretern  der  Mohammedaner.

          Die  Versammlung  beschließt,  sich  keiner  der  bestehenden  politischen
Parteien  anzuschließen,  und  was  die  Reichsduma  betrifft,  sich  selbständig
zu  halten  und  das  Verlangen  zu  stellen,  daß  man  ihnen  auf  je  eine  Million
Mohammedaner  einen  Abgeordneten  bewilligen  solle.  Ferner  wird  der
Wunsch  geäußert,  daß  künftig  die  Muftis  und  deren  geistliche  Stellvertreter
nicht  mehr  wie  bisher  von  der  Regierung  angestellt,  sondern  durch  lokale
Wahlen  nominiert  werden  möchten.  Es  wird  beschlossen,  die  Resultate  der
Beratung  der  mohammedanischen  Bevölkerung  Rußlands  mitzuteilen.  Es
sollen  in  allen  Gouvernements  mit  mohammedanischer  Bevölkerung  Bureaus
errichtet  werden,  um  zu  den  Wahlen  für  die  Reichsduma  Vorbereitungen
zu  treffen.

          8.  Februar.  Ein  Ukas  bestimmt  folgende  Anderung  der
Gewerbesteuer:

          Die  zur  Veröffentlichung  ihrer  Rechenschaftsberichte  verpflichteten
          Unternehmungen,  deren  Reingewinn  3  Prozent  des  Grundkapitals  übersteigt,
  sind  unter  Beibehaltung  der  Gewerbe-  und  Kapitalsteuer  mit  einer
Prozentsteuer  vom  Reingewinn,  wenn  dieser  sich  zwischen  3  und  20  Prozent
bewegt,  zu  belegen,  welche  von  3  bis  14  Prozent  ansteigt.  Die  Reineinnahmen,
  welche  über  20  Prozent  des  Grundkapitals  betragen,  unterliegen
  außerdem  einer  10  prozentigen  Steuer.  Die  Direktoren  und  Verwaltungsmitglieder
  aller  Unternehmungen,  die  zur  Veröffentlichung  der
Rechenschaftsberichte  verpflichtet  sind,  haben  von  ihrem  Jahresgehalt  und
ihren  Gratifikationen,  die  sie  von  einem  oder  mehreren  Instituten  erhalten,
eine  Prozentsteuer  in  der  Höhe  von  1  bis  7  Prozent  zu  entrichten.  Letzterer
  Stenersatz  gilt  für  Jahresgehälter  in  der  Höhe  von  20 000  Rubel  und
arüber.

          Mitte  Februar.  Rechtszustände  in  Rußland.

          Die  „Kölnische  Volkszeitung“  bringt  hierüber  folgenden  Bericht  vom
11.  Februar:  „Die  Rechtsprechung  ist  heute  für  einen  großen  Teil  Rußlands
  illusorisch  geworden,  nicht  nach  irgend  einem  bestimmten  System,
sondern  nach  der  Willkür  jedes  einzelnen  Generalgouverneurs,  gegen  welche
selbst  die  Zentralregierung  nichts  ausrichten  kann.  Das  Ministerkabinett
gibt  wohl  Weisungen,  aber  der  Generalgouverneur  läßt  sie  unter  den
grünen  Tisch  fallen  und  meldet  höchstens  dem  Zaren,  daß  er  für  eine
Ruhe  seines  Gebietes  nur  dann  bürgen  könne,  wenn  er  freien  Spielraum
habe.  Der  Kommandierende  des  Odessaer  Militärbezirkes  Baron  Kaulbars,
der  sich  in  dem  Kriege  gegen  Japan  so  wenig  ausgezeichnet  hat,  proklamiert,
  daß  er  auf  „administrativem  Wege“  Todesstrafen  verhängen  werde,
der  Kommandierende  des  Geschwaders  im  Schwarzen  Meere,  Vizeadmiral
Tschuchnin,  gegen  den  kürzlich  ein  Attentat  erfolgte,  gibt  kund,  daß  er  in
dem  Prozeß  gegen  die  Meuterer  auf  dem  Kreuzer  Otschakoff  keine  Kassationsklage
  zulassen  werde.  Andere  Generalgouverneure  wieder  verwerfen  solche
Willkürakte.  In  dem  Gouvernement  Sambow  z.  B.  wird  der  Prozeß  gegen
die  Mörderin  des  Generaladjutanten  Sacharoff  nicht  dem  ordentlichen  Gericht
  entzogen,  da  ja  auch  dieses  auf  Todesstrafe  erkennen  kann.  Am
schlimmsten  daran  sind  heute  die  Vertreter  der  Staatsanwaltschaft.  Sie
wissen  überhaupt  nicht  mehr,  welche  Befugnisse  sie  noch  haben,  ob  sie  die
administrative  Einmischung  hinnehmen  oder  ob  sie  gegen  dieselbe  Einspruch
einlegen  sollen.  Der  Justizminister  Akimoff  läßt  die  Dinge  gehen,  wie  sie
wollen.  Dafür  läßt  er  sich  aber  auch  auf  das  sorgfältigste  bewachen.  Das

             Europäischer  Geschichtskalender.  XLVII.                                               24