Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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VZentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

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Nr.  19.

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Juni  1917.

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Todesfall.  Seite  139

2.  Versicherungswesen:  Befreiung  von  der  Versicherungs-  3.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Auskändern  aus  dem
pflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der  Reichsversicherungs-  Reichsgebiete.  .  140
ordnung...............  189

 

 

1.  Kon  sulat  wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  H.  B.  Heyde  in  Paramaribo  (Niederländisch  Guayana)  ist  gestorben.

2.  Bersicherungs  wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Befreiung  von  der  Versicherungspflicht  nach  §  1242  Nr.  1,  2  der
Reichsversicherungsordnung.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Mai  1917  auf  Grund  des  §  1242  Nr.  1,  2
der  Reichsversicherungsordnung  beschlossen:
„Die  §  1234,  §  1235  Nr.  1,  §§  1237,  1240,  1241  der  Reichsversicherungsordnung  gelten
1.  für  Personen,  die  in  Betrieben  oder  im  Dienste  anderer  als  der  im  §  1234  bezeichneten
öffentlichen  Verbände  oder  von  Körperschaften  oder  als  Lehrer  und  Erzieher  an  nichtöffentlichen
  Schulen  beschäftigt  sind,  wenn
a)  ihnen  mindestens  die  im  §  1234  bezeichneten  Anwartschaften  gewährleistet  sind
oder  sie  lediglich  für  ihren  Beruf  ausgebildet  werden,
b)  ferner  ihre  Arbeitgeber  als  Mitglieder  des  Bayerischen  Versorgungsverbandes  die
Befreiung  beantragt  haben  oder  beantragen  werden;
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