Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

—  99  —

Dritthell  wenlger  als  dle  Scala  zu  Nr.  35.  Tit.  I.  an  de  Hond
glebe,  anzusetzen.

Nur  bel  gerlchtlichen  Aushebungen  sinden  sowohl  rücksichtlich  dieser
Gebühren,  als,  auch  bezüglich  des  Protokolls  die  Ansäte  stork,  welcke
bel  den,  der  Rubrik  unter  A.  A.  zugehörigen  Lokalverhandlungen
nach  der  dort  zu  Nr.  27  gegebenen  Bestimmung  eintrelen.

Abschnitt  B.
Gebühren  der  Zeugen  und  Sachverständigen.

4.,  Zeugen,  dle  om  Orte  der  Vernehmung  wohnen,  gebühre  als  Vergütung

2.

3

des  lbnen  durch  Zeitversäumniß  enrgangenen  Erwerbes  für  jede  Vernehmung:


a.  Zeugen  vom  Bauerustande  (d.  h.  alle  Landbewohner,  welche
nicht  zu  den  unter  D.  und  c.  ausgesührten  Personen  gebhören),
Taglöhner,  Hondarbeiter,  Handwerksgesellen  und  andere  in
gleicher  Kategorie  stehende  Individuen

in  Unrersuchungssachen
in  Civilsachern

D.  anderen  als  den  under  1.  benannten  Stadebewohnern,  Handwerkern,
  Steuereinnehmern,  Ortgerichtspersonen,  Landschullehrern,
  Oekonomieverwaltern,  Forstbedienten,  Milltärs
bls  zum  Feldwebel  einschliehlich

in  Untersuchungssachen

In  Cioilsachen

C.  Personen  böheren  Ranges:

in  Untersuchungssachen

in  Civilsachen  ....·....
dauert  die  Vernehmung  und  das  nothwendige  Warten  darauf  uͤber  eine
Stunde,  so  hat  der  Zeuge  suͤr  jede  weltere  volle  Stunde  die  naͤmliche
  Gebuͤhr,  doch  uͤberhaupt  hoͤchstens  das  Viersache  zu  beanspruchen.

Uebrigens  soll  es  dem  Zeugen  auch  freistehen,  anstatt  dieser  Bezahlung

  Ersatz  des,  etwa  durch  seine  Abhoͤrung  veranlaßten  und  von
ihm  zu  bescheinigenden  positiven  Schadens,  z.  B.  bei  nöthlg  gewor.
dener  Stellvertretung  im  Dienste  oder  der  Arbeit  zu  sordern.

engen,  die  nlcht  am  Orte  der  Abboͤrung  wohnen,  erhalten  außer  vorstehender
  Gebübr  sür  jede  volle  Slunde  des  Weges,  mit  Einschluß
des  Rückwegs,  solgende  Auslösung:

Personen  unter  a.,

WF

 

 

 

D  S  S.m

S

II

II

II