1290—1291. al
127. 12%. 18. Juni. Altheim. Heinrich von Gundelfingen
schenkt an Heiligkreuztal das Eigentum der von den Brüdern Wezel
verkauften und ihm aufgelassenen Güter in Andelfingen.
WUR. IX, 379.
5 128. 1290. 29. Juni. Heiligkreuztal. Das Kloster Heiligkreuztal
überlässt den Brüdern Wezel die Besitzungen in Andelfingen,
deren Eigentum der Edle Heinrich von Gundelfingen am 18. Juni 1290
übertragen hat, wieder gegen einen Wachszins von !ı ®. Beim
Verkauf hat das Kloster den Vorkauf.
10 WUB. IX, 380,
129. 1290. 6. Dezember. Mengen. Abtissin Adelheid und
Konvent von Heiligkreuztal beurkunden, dass H. Bözli von Heiligkreuztal
den Maigerhof in Herbertingen erworben hat, dessen eine Hälfte
unch seinem Tode wieder heimfällt, für die andere Hälfte ist jährlich
!a ® Wachs zu entrichten, weil es veräusserliches Zinslehen des
H. Bözli und seiner Erben ist.
WUB. IX, 41.
130. 1291. 9. April. Kuno, Notar des Dompropstes von
Strassburg, Chorherr zu Surburg und Johann, weiland seines Vetters
2 Konrad Sohn, Bürgers in Mengen verzichten auf alle Ansprüche
an dus Haus des Konrad F zu Mengen, von ihm schon zu seinem
und seiner Eltern Seelenheil an Heiligkreuztal geschenkt unter der
Bedinyung, dass das Kloster jährlich 3 ® Konstanzer Pfennige davon
nisse oder ebensoviel von gleichwertigen Gütern, um am Jahrtage im
5 Speisesaal Brot, Wein und Fische verteilen zu können. Auch Abtissin
und Konvent verbinden sich diese Satzung einzuhalten.
WUB. IX, 453.
131. 1291. 26. November. Riedlingen. Abtissin A[delheid]
und Konvent beurkunden, dass Ritter Konrad von Grüningen das
(ut zu Friedingen, das er von des Klosters Herren Graf Heinrich
con Hettinyen (-Veringen) zu Lehen hatte, mit seiner Söhne des
Kitters Otto und des Konrad und JTeinrich, die dennoch knethe
waren, Willen ans Kloster verkauft hat um 12 ®@ 5 s. Konstanzer.
WUB. IX, 504.