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Zusammenstellung
der einheitlichen Hafengebiete im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über
die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs vom 8. April 1917.
rlr h t Bezeichnung des Hafengebiets
1.Preußen Königsberg, umfassend den unteren Pregel einschließlich der
(Königsberg) mit ihm in offener Verbindung stehenden schiffbaren Wasser-
flächen, stromabwärts bis zur Einmündung in das Frische
Haff und stromaufwärts bis zur Vereinigung des Alten
und Neuen Pregels beim Mägdeloch.
2.Desgl. Hafenanlagen in Memel, am Memeler Tief entlang vor den
. Gemeinden Bommelsvitte, Königlich und Adlig Schmelz
einschließlich des staatlichen Holzhafens in Schmelz.
3.Desgl. Schmalleningken, bestehend aus den drei getrennten Ortschaften
- (Gumbinnen) Schmalleningken- Augstogallen, „Wittkehmen und En-
druschen.
4.Desgl. Tilsit, einschließlich der Memel stromaufwärts vom oberen
Ende der Kummabucht und stromabwärts bis zum oberen
Ende des Stromdeichs bei Splitter.
5.Desgl. Ruß nebst den Uferstrecken in den Gemeinden Szieße, Atmath,
Skierwitell und in dem Gutsbezirk Adlig Brionischken.
6.Desgl. Seckenburg nebst der Gilgesstrecke von km 29,6 bis 33.
7.Desgl. Alt und Neu Lappienen nebst den Lösch= und Ladeplätzen an
beiden Ufern der Gilge.
8. Desgl. Danziger Hafen, auf der Weichsel von der Einlager Schleuse
(Danzig) bis zur Mündung in Neufahrwasser und auf der Mottlau
von der Steinschleuse bis zur Mündung in die Weichsel.
9.Desgl. Bromberg mit der Gemeinde Schröttersdorf.
(Bromberg)
10. Desgl. Binnenhafen von Rügenwalde mit dem Hafengebiete von
(Köslin) Rügenwaldermünde.
11. Dessgl. Hafenanlagen in Swinemünde, im Gutsbezirke Swinemünde-
(Stettin) Hasen-Frund und Dorf Ostswine.
12.Desgl. Die Hafenanlagen in Stettin und der anschließende Oderlauf
· stromabwärts bis zur Königsbake nebst dem oberen Teile
der Engen Oder bis zur unteren Grenze der Gemarkung
Scholwin.