Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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AMÆ  10.  Befkanntmachung,

die  Bewilligung  einer  von  der  Stadtgemeinde  Adorf  für  die  von  derselben  errichtete
Sparcasse  erbetenen  Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen  betreffend;
vom  5.  Februar  1874.
Mit  Genehmi  S  jestä  önigs  i  Justizministeri  ,
gung  Sr.  Majestät  des  Königs  ist  vom  Justizministerium  der  Stadt—
gemeinde  Adorf  für  die  von  derselben  errichtete  Sparcasse  die  in  der  nachstehend  abge—

—  druckten  Bestimmung  des  vom  Ministerium  des  Innern  bestätigten  Regulativs  dieser
Sparcasse  enthaltene  Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen  bewilligt  worden.

Dresden,  am  5.  Februar  1874.

Ministerium  der  Justiz.
Für  den  Minister:

Pernitzsch.
Rosenberg.

Regulativ
für  die  Sparcasse  in  der  Stadt  Adorf.
Lc.  2c.
*15.  Die  eingezahlten  Gelder  nebst  Zinsen,  sowie  die  darüber  ausgestellten  Einlage=
  und  Quittungsbücher  sind  einer  Verkümmerung  nicht  unterworfen,  jedoch  mag

dadurch  die  Hilfsvollstreckung  in  die  bei  einem  Schuldner  sich  vorfindenden  Einlageund
  Quittungsbücher  keineswegs  ausgeschlossen  sein.

&  11.  Bekanntmachung,

eine  Anleihe  der  Actiengesellschaft  „Freiberger  Papierfabrik  zu  Weißenborn“
betreffend;
vom  12.  Februar  1874.

 

Des  Ministerium  des  Innern  hat  der  unter  der  Firma:  „Freiberger  Papierfabrik  zu
Weißenborn“  bestehenden  Actiengesellschaft,  welche  zur  Vergrößerung  und  Vollendung
ihrer  Anlagen  eine  Anleihe  von  150,000  Thalern  unter  Verpfändung  ihres  Grundbesitzes
  in  Weißenborn  und  Berthelsdorf  aufzunehmen  beabsichtigt,  zu  Ausgabe  von