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AMÆ 10. Befkanntmachung,
die Bewilligung einer von der Stadtgemeinde Adorf für die von derselben errichtete
Sparcasse erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 5. Februar 1874.
Mit Genehmi S jestä önigs i Justizministeri ,
gung Sr. Majestät des Königs ist vom Justizministerium der Stadt—
gemeinde Adorf für die von derselben errichtete Sparcasse die in der nachstehend abge—
— druckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten Regulativs dieser
Sparcasse enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden.
Dresden, am 5. Februar 1874.
Ministerium der Justiz.
Für den Minister:
Pernitzsch.
Rosenberg.
Regulativ
für die Sparcasse in der Stadt Adorf.
Lc. 2c.
*15. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage=
und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung nicht unterworfen, jedoch mag
dadurch die Hilfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlageund
Quittungsbücher keineswegs ausgeschlossen sein.
& 11. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn“
betreffend;
vom 12. Februar 1874.
Des Ministerium des Innern hat der unter der Firma: „Freiberger Papierfabrik zu
Weißenborn“ bestehenden Actiengesellschaft, welche zur Vergrößerung und Vollendung
ihrer Anlagen eine Anleihe von 150,000 Thalern unter Verpfändung ihres Grundbesitzes
in Weißenborn und Berthelsdorf aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von