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3. Post= und Telegraphenwesen.
Bekanntmachung.
Für die Zeit vom 17. bis einschließlich 23. Dezember treten auf Grund des § 50
Ziffer 1 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 im Paketverkehre die nachstehenden Beschränkungen
ein, die unter den gegenwärtigen, durch den Krieg geschaffenen schwierigen Verkehrsverhältnissen
notwendig sind:
1. Zur Beförderung unter Wertangabe werden von Privatpersonen nur solche
Pakete angenommen, die — abgesehen von den den Inhalt betreffenden Mitteilungen —
ausschließlich bares Geld oder Wertpapiere, Urkunden, Gold, Silber, Edelsteine oder
daraus gefertigte Gegenstände enthalten. Pakete mit anderem Inhalt sind während der
angegebenen Zeit von der Versendung unter Wertangabe ausgeschlossen.
Das Verlangen der Eilbestellung ist für die bezeichneten Tage bei gewöhnlichen
Paketen, die von Privatpersonen herrühren, nicht zugelassen.
Berlin, den 30. November 1917.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Rüdlin.
4. Zoll= und Steuer wesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt 1 Kempen im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo ist in ein Zollamt II, das
Zollamt 11 Senftenberg im Bezirke des Hauptzollamts Cottbus in ein Zollamt 1 ungewandelt worden.
Für die Dauer des Krieges wurden geschlossen:
das Zollamt ! Altenhundem im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn unter Übertragung
seiner Geschäfte auf dieses Hauptzollamt; das Zollamt II Bahnhof Ottlotschin im Bezirke des Haupt-
zollamts Thorn unter Ubertragung des Zollverkehrs auf das Zollamt I Thorn Bahnhof, der übrigen
Dienstgeschäfte auf das Zollamt II Sachsenbrück; das Zollamt II Gemünd im Bezirke des Haupt-
zollamts Düren unter Ubertragung seiner Geschäfte auf das Zollamt 1 Euskirchen; das Zollamt II
Hermeskeil im Bezirke des Hauptzollamts Trier unter Ubertragung seiner Geschäfte auf dieses
Hauptzollamt; das Zollami II Wüstewaltersdorf im Bezirke des Hauptzollamts Liebau i. Schl.
unter Ubertragung seiner Geschäfte auf das Zollamt II Nieder Wüstegiersdorf.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Geldern im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Abfertigung
der unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firmen Geb. Berg, Louis Boetzkes, Emil Deckers, Geb.
Kersten und Wilhelm Hagedorn in Geldern mit Begleitschein eingehenden Sendungen unbearbeiteter
und bearbeiteter Tabakblätter:
dem Hauptzollamt Konitz die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches
Salz für das Materialiendepot in Czersk und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1! und von Be-
gleitzetteln über Liebesgabensendungen für die Kriegsgefangenenlager in Czersk und Tuchel;
dem Hauptzollamt Lübben die Befugnis zur Erledigung von Tabakbegleitscheinen 1;
dem Zollamt II Prüm im Bezirke des Hauptzollamts Malmedy die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen II über inländisches Salz; "