Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Muster I# 
zu den Abrechnungsbestimmungen. 
Bundesftaat: 
Direktiv-(Ober-) Behörde: 
(Nur für Direktivbehörden, die eine üÜbersicht nach 
Mnster IV nicht nufstellen.) 
Rechnungsjahr 19 . 
Ubersicht 
der 
Einnahme an Besitzsteuer, Kriegsabgabe, Zuwachssteuer und 
Erbschaftssteuer 
1. bis Viertel des Rechnungsjahrs. 
Aufgestellt 
(Ort, Dalum) , den 10 
(Amtsstelle) . 
(Unterschrift) 
An 
den Ausschuß des Zundesrats für Rechnungswesen 
u Häuden des Kaiserlichen Zoll= und Steuer-Rechnungsbureaus) 
Lerlin W 66, Wilhelmpiatz 1. 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die in Spalte 3 anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelausenen Teil des Nechnungsjahrs zu 
umfassen, ri 3. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3 Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Dezember 
Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch beejenigen bis Ende März färigen 
##babenbektadr welche erst im Monat #pril bei den Hebestellen zur Anschreibung komm 
Außerordentliche Einnahmen sind in Spalte 3 unter der Linie des betreffenden Abgabenzweigs mit dem 
msatz „außerdem anßerordentliche Einnahmen“ besonders anzugeben.
	        
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