Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster  17)

(Noch:

(Einlage)

 

245  Stammabschnitt  A

Der  Unterzeichnete  hat  am
19  die  nachverzeichneten  Gepäckstücke

zur  Beförderung  von

245  Gepäckzettel
(Abschnitt  B)
Der  Unterzeichnete  hat  am
19  die  nachverzeichneten  Gepäckstücke

zur  Beförderung  von

 

 

 

 

nach  übernommen.  nach  übernommen.
Beförde-    Beförde-Zahl
  und  Art  der  Gewicht  Zahl  und  Art  der  Gewicht
Gepäckstücke  rungspreis  Gepäckstücke  rungspreis
kg  Mark  Pf.  kg  Mark  Pf.
1.  1.
2.  2.
3.  3.
4.  4.
5.  5.
6.  6.
Zusammen  .  Zusammen.  .

 

Hiervon sind 12 6 *) von Hundert
als  Reichsabgabe  mit  Mark  Pf.
zu  entrichten **).

(Name  
  
Wohnort  des  Betriebsunternehmers)

*)  Bei  Unternehmungen  der  im  § 11  Abs.  5  des  Gesetzes
  bezeichneten  Art.

**)  Nicht  auszufüllen,  falls  die  Abgabe  in  den  Beförderungspreis
  eingerechnet  ist.

 

 

Hiervon  sind  12  6 *)  vom  Hundert
als  Reichsabgabe  mit  Mark  Pf.
zu  entrichten  **).

(Name  
Wohnort  des  Betriebsunternehmers)

*)  Bei  Unternehmungen  der  im  §  11  Abs.  5  des  Gesetzes
  bezeichneten  Art.

**) Nicht  auszufüllen,  falls  die  Abgabe  in  den  Beförderungepreis
  eingerechnet  ist.

Abschnitt  C

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