Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Sachsen-Weimar 
1080 — 
  
Bezeichnung der Stellen 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter und Inhaber 
des Anstellungsscheins 
nicht ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfang sie 
vorbehalten sind 
Bezeichnung 
der Behörden, an die Be- 
werbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
siellung gewünscht wird 
Bemerkungen 
  
Vei den Großherzogl. Sachs. bellanstalten in Jena. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Kassierer, Verwaltungsinspektoren und der 
*1. Wirtschoaftsbeamte bei den Landesheil- 
anstalten, 
Etatsmähige Kasse= und Verwaltungsgehilfen 
bei den klinischen Anstalten, 
Nichtetatsmätßige Kasse-, Verwaltungs- 
Bureaugehilfen daselbst, 
Expedient bei der Irrenheilanstalt. 
Unterbeamte. 
*Oberwärter und Maschinenmeister bei den 
Landesheilanstalten. 
und 
" Mittlere Beamte. 
Zollausseher, 
V. Minifterialbepartement des Innern. 
An Stelle der bisherigen Bestimmungen treten 
folgende: 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
DKassierer bei den Bezirksdirektoren, dem Arbeits- 
hause und den Präzisionetechnischen Anstalten, 
Derr# 1. „Beamte beim Thüringischen Statistischen 
8. und Zeichengehilfen bei dem Ver- 
messungsdirektor und den Vermessungsämtein, 
Kagse und Geschäftsgehilfen bei der Landes- 
redit 
Ennediemde# und Hilfsexpedienten bei den Be- 
zirksdirektor 
Expedient und Firemoehil bei den Präzisions- 
technischen Anstalte 
ilfsexpedient bei deur Arbeitshause, 
Expedient bei dem Carl Friedrich-Hospital, 
Expeditionsgehilfen bei dem Vermessungsdirektor 
und den Vermessungsämtern, 
Expedient bei dem Vermessungsdirektor, 
Der 2. Beamte und der Bureaugehilfe beim 
Thüringischen Statistischen Amte, 
Katasterführer, 
Wegemeisier, rl 
44 354 * öy-* 
der Ordonnanzgendarmen. 
zu zwei Dritteln. 
— Ministerialbepartement des 
Kultus. 
  
  
IV. Ministerialbepartement der Finanzen. 
an Stelle von „zu 
zwei Dritteln“ ist 
zu setzen: 
unverändert. 
  
„zu vier Fünf- 
teln“. 
zu zwei Dritteln. 
Ministerialbepartement des 
Innern. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
Gendarmen und grenn e 
  
 
	        
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