Sachsen-Weimar
1080 —
Bezeichnung der Stellen
Angabe
bei den für Militär-
anwärter und Inhaber
des Anstellungsscheins
nicht ausschließlich be-
stimmten Stellen, in
welchem Umfang sie
vorbehalten sind
Bezeichnung
der Behörden, an die Be-
werbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei der die An-
siellung gewünscht wird
Bemerkungen
Vei den Großherzogl. Sachs. bellanstalten in Jena.
Mittlere und Kanzleibeamte.
Kassierer, Verwaltungsinspektoren und der
*1. Wirtschoaftsbeamte bei den Landesheil-
anstalten,
Etatsmähige Kasse= und Verwaltungsgehilfen
bei den klinischen Anstalten,
Nichtetatsmätßige Kasse-, Verwaltungs-
Bureaugehilfen daselbst,
Expedient bei der Irrenheilanstalt.
Unterbeamte.
*Oberwärter und Maschinenmeister bei den
Landesheilanstalten.
und
" Mittlere Beamte.
Zollausseher,
V. Minifterialbepartement des Innern.
An Stelle der bisherigen Bestimmungen treten
folgende:
Mittlere und Kanzleibeamte.
DKassierer bei den Bezirksdirektoren, dem Arbeits-
hause und den Präzisionetechnischen Anstalten,
Derr# 1. „Beamte beim Thüringischen Statistischen
8. und Zeichengehilfen bei dem Ver-
messungsdirektor und den Vermessungsämtein,
Kagse und Geschäftsgehilfen bei der Landes-
redit
Ennediemde# und Hilfsexpedienten bei den Be-
zirksdirektor
Expedient und Firemoehil bei den Präzisions-
technischen Anstalte
ilfsexpedient bei deur Arbeitshause,
Expedient bei dem Carl Friedrich-Hospital,
Expeditionsgehilfen bei dem Vermessungsdirektor
und den Vermessungsämtern,
Expedient bei dem Vermessungsdirektor,
Der 2. Beamte und der Bureaugehilfe beim
Thüringischen Statistischen Amte,
Katasterführer,
Wegemeisier, rl
44 354 * öy-*
der Ordonnanzgendarmen.
zu zwei Dritteln.
— Ministerialbepartement des
Kultus.
IV. Ministerialbepartement der Finanzen.
an Stelle von „zu
zwei Dritteln“ ist
zu setzen:
unverändert.
„zu vier Fünf-
teln“.
zu zwei Dritteln.
Ministerialbepartement des
Innern.
zu zwei Dritteln.
zu zwei Dritteln.
zur Hälfte.
Gendarmen und grenn e