Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XIX. Band. (19)

Samstag  den  4.  März.  M  5.  19.  Jahrgang  1854.

Blätter

für

Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

mme.  Zulammenrechnen  der  F

Dom  erbschafilichen  Gerichlsstand.  —.  Eideszuschlebung  an  Streltde.
nossen.  —  erufungeos  r  Forderungen,
elllrt  wird.  Gemeinschafitiche  Adhäsion  meh-.

  u
gegen  deren  Loratlon  apy

kerer  Oankglzubiher.

Vom  erbschaftlichen  Gerichtsstand  1).
1.

Welcher  Gerichtsstand  für  die  hereditatis  petitio
  gelte,  ist  eine  unter  den  gemeinrechtlichen  Schriftstellern
  bestrittene  Frage  2).  Im  Streite  liegt  die
Wahl  zwischen  dem  Domizils-Gerichte  des  Beklagten
und  dem  forum  rei  sitae,  wobei  die  Zuständigkeit
des  letzteren  von  Manchen  nur  unter  besonderen
Voraussetzungen  angenommen  wird  3).  Ein  drittes
Forum  für  Erbschaftsklagen  begegnet  uns  in  der

1)  Zur  Erläuterung  des  Kommentars  ü.  d.  GO.  Bo.  1
(Aufl.  II).  S.  248.  Ergebniß  der  zwischen  Hrn.  K.  Brater
  und  dem  Verfasser  über  dlesen  Gegenstand  gepflogenen
  Verhandlungen.  Die  Punkte,  bezühllch
welcher  die  Ansichten  des  Ersteren  mit  den  im  Kommentar
  aufgestellten  Sätzen  nicht  ganz  überelnstimmen,
  sind  daselbst  mito...  bezelchnet.

:)  Vgl.  Bayer,  Vorträge  über  den  gemeinen  ordentl.
Cloilprozeh  §.  65;  Arndts  Belträge  S.  117—126.
Bethmann-Hollweg,  Versuche  S.  65.  Seuffert's
  Archiv  Bd.  4  Nr.  84;  BVo.  6  Nr.  62.

2)  Vgl.  Linde  Lehrbuch  §.  90.