Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu 
Familienname (bei Frauen Geburtsname): 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden 
Vor= und Familien-(Geburts-) name 
des (bzw. früheren) Ehegatten: 
  
Des Vaters Vor= und Familienname: 
Der Mutter Vor= und Geburtsname: 
  
  
  
  
Ge- Tag: Ge- Gemeinde: Landgerichtsbezirk : 
burts- Monat: burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat: 
lag. Jahr: ort. Verwaltungsbezirk'): 
MWohnort: ev. letzter Aufenthaltsort: 
Stand (Beruf, Gewerbe)j: ev. Stand des Ehemanns: 
  
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen“) oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: nein ja — vgl. Rückseite: 
  
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): 
Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurteilt worden: 
am " durch wegen aauf Grund von zu 
  
*) Kreis, Bejirksamt, Amtshauptmsch., Oberamt, Amtsbezirk usw. 
*d) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei 
denen der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Datum: 
Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Verbindung 
nit Mebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privatklagsachen, Die Richtigkeit bescheinigt= 
I ã 
i Forit- und Feldrügesachen. wegen Kuwiderhandlungen aegen Vorschriften
	        
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