Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Achbehnteo Stũck voin Dahr 1850.
M XLV. Minmi sterial. Vekanntmachung.
In Beziehung auf die Verordnung, die Organisation des Ministeriums betreffend,
vom 26. April c., wird in erhaltenem Auftrage des regierenden Fürsten
Hochfürstliche Durchlaucht Folgendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
I. Haben Serenissimus für gut befunden, die kirchlichen-und Schulangelegenheiten
von der Abtheilung der Justiz zu trennen und dafür eine eigene unter Nr. 4
u bilden.
II. Sind die Militair-Angelegenheiten von der Abtheilung des Innern (Nr. 3)
abgezweigt und der ersten Abtheilung zugewiesen worden.
II. Leitet der unterzeichnete wirkliche Geheime-Rath und Minister gleichzeitig
als Vorstand die Geschäfte der ersten Abtheilung, der Abtheilung für Kirchen= und
Schulsachen und der Abtheilung der Finanzen,
Vorstand der Abtheilung der Justiz ist der Herr Ministerial-Rath Schwartz
und der Abtheilung des Innern der Herr Ministerial-Rath Scheidt.
IV. Vortragende Mitglieder des Fürstlichen Ministeriums sind folgende:
1) in Militair-Angelegenheiten:
Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt;
2) bei der Abtheilung des Innern:
Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt,
Herr Haupimann von Erffa,
Herr Regierungs-Rath Leo,
Herr Stadtphysicus Dr. Syrbius.
3) bei der Abtheilung für Rirchen= und Schul sachen:
Herr Regierungs-Rath Schwartz,
und in Ansehung der Schulangelegenhriten noch
Herr Gymnasial-Director Dr. Müller und
Herr Professor Wächter.
Fürstl. Schw. Rurolst. Gesetsammlung IXI. 63