Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

Gesetzsammlung
für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Achbehnteo  Stũck  voin  Dahr  1850.

 

 

M  XLV.  Minmi  sterial.  Vekanntmachung.

In  Beziehung  auf  die  Verordnung,  die  Organisation  des  Ministeriums  betreffend,
  vom  26.  April  c.,  wird  in  erhaltenem  Auftrage  des  regierenden  Fürsten
Hochfürstliche  Durchlaucht  Folgendes  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht:

I.  Haben  Serenissimus  für  gut  befunden,  die  kirchlichen-und  Schulangelegenheiten
  von  der  Abtheilung  der  Justiz  zu  trennen  und  dafür  eine  eigene  unter  Nr.  4

u  bilden.
II.  Sind  die  Militair-Angelegenheiten  von  der  Abtheilung  des  Innern  (Nr.  3)
abgezweigt  und  der  ersten  Abtheilung  zugewiesen  worden.

II.  Leitet  der  unterzeichnete  wirkliche  Geheime-Rath  und  Minister  gleichzeitig
als  Vorstand  die  Geschäfte  der  ersten  Abtheilung,  der  Abtheilung  für  Kirchen=  und
Schulsachen  und  der  Abtheilung  der  Finanzen,

Vorstand  der  Abtheilung  der  Justiz  ist  der  Herr  Ministerial-Rath  Schwartz
und  der  Abtheilung  des  Innern  der  Herr  Ministerial-Rath  Scheidt.

IV.  Vortragende  Mitglieder  des  Fürstlichen  Ministeriums  sind  folgende:

1)  in  Militair-Angelegenheiten:
Herr  Regierungs-Rath  von  Ketelhodt;

2)  bei  der  Abtheilung  des  Innern:
Herr  Regierungs-Rath  von  Ketelhodt,
Herr  Haupimann  von  Erffa,
Herr  Regierungs-Rath  Leo,
Herr  Stadtphysicus  Dr.  Syrbius.

3)  bei  der  Abtheilung  für  Rirchen=  und  Schul  sachen:
Herr  Regierungs-Rath  Schwartz,

und  in  Ansehung  der  Schulangelegenhriten  noch

Herr  Gymnasial-Director  Dr.  Müller  und
Herr  Professor  Wächter.

Fürstl.  Schw.  Rurolst.  Gesetsammlung  IXI.  63