Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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5)  Rulaer  Pfeifenkoͤpfe,  gut  beschlagene.
Gifer  441  b,  5.)
jährlich  fünfzig  Centner.
6)  Puppenkbpfe,  Gesichter  von  Papier.
(Ziffer  359  b.)
jaͤhrlch..  futnjig  Cengner.
III.
Einem  herabgeseßten  Eingangs-Zolle  und  zwar  vorerst  um  50%,  sage  fünzig
Procent  der  allgemeinen  Tarifs-Abgabe  sollen  unterliegen:

1)  Wolle,  Schaaf-,  Schur=  und  Weißgerber-Wolle,  rohe,  ungekämmte
  und  gekämmte,  ge  färbte,  Flocken,  Garne,  Tücher,  ganze
und  halbe,  Azors,  Moltons,  Biber,  gestrickte  Waaren.

(Ziffer  489a,  1,  2b,c,  d,  168c,  1,  20,  456.)
im  ersten  Jahre  im  Ganzen  zusammen  .  sechshundert  Centner,
im  zweiten  Jahhrer  TaUusend  Centner,
im  dritten  Jahre  Eintausend  fünfhundert  Centner.

2)  Baumwolle,  kartärschte,  gesponnene,  nämlich  Garne,  rohe,  ungebleichte,
  gebleichte,  gezwirnte,  ungefärbte  und  gefärbte  Tücher
und  Waaren,  rohe  und  weise,  brochirte,  festonirte,  auch  mit  Leinen
  und  Wolle  vermengte,  gestrickte.

(Ziffer  38  lit.  b,  c,  d,  1,  2,  5,  Ziffer  168  a,  1,  2,  3,  4.)
im  ersten  Jahre  im  Ganzen  zusammen  eine  Quantität  von  vierhundert  Ctr.
im  zweiten  Jahhrererr  äeeenhundert  Crr.
im  dritten  Jahre  .  tausend  Ctr.

5)  Leinwand,  ungebleichte,  Drillich,  Jwillich,  Gradl,  Canevas  und
alles  rohe  Leinenzeug  im  ungebleichten  Zustande,  gebleichte,
Waaren,  alle,  mit  Seiden,  Baumwolle  und  Schaafwolle  2c.  nicht
gemengt,  ferner  Tischzeuge,  Damast,  Gingang,  Köllisch,  dann  gefärbte
  Leinwand,  gefärbter  Canevas  und  Zwillich,  so  wie  rohe
und  geköpperte  Hosenzeuge,  Fadenbattist.

(Ziffer  256  %  b,  c,  d)