Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Muster 4. 
(Ausführungsbestimmungen § 35. 
Steuerbuch 
d (Name, Vorname, Firma, Zweigniederlassung) 
in (Wohmmng, Straße, Hausnummer, Sitz 
über die 
für Lieferung von Luxusgegenständen 
vereinnahmten Entgelte 
auf die Zeit 
vom 1. August 1918 bis 
Anleitung. 
1. Es sind nur festgebundene Bücher mit fortlaufender Blatt= oder Seitenzahl zu verwenden. 
2. Die Lieferungen der Luxusgegenstände sind nach den Gruppen Nr. 1 bis 11 des § 8 des Umsaszsteuergesetzes und 
ihren handelsüblichen Benennungen getrennt aufzuführen. 
3. Das Steuerbuch ist nach Ablauf eines Steuerabschnitts (Kalendermonats) aufzurechnen; die Ergebnisse haben die 
Grundlage für die Ausfüllung der Umsatzsteuererklärung zu bilden. 
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