Full text : Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens.

Gliederung  der  Verwaltungsverbände.  9

lebensfähigen  Elemente  der  Selbstverwaltung  anzuknüpfen,  die  unsere
bisherige  Entwickelung  so  reichlich  uns  darbietet,  sollen  völlig  fremde
Institute  auf  unserem  heimischen  Boden  verpflanzt,  soll  mit  englischen
Friedensrichtern  und  französischen  Mairien  auf  demselben  experimentirt
werden.  Die  Größe  der  hierin  liegenden  Gefahr  und  die  bestimmte
Ausprägung,  die  beide  Institute  in  den  stattgehabten  Verhandlungen
erhalten  haben,  nöthigen  uns  zunächst  auf  dieselben  näher  einzugehen:

A.  Die  Partheien  des  Abgeordnetenhauses,  die  im  Anfang  der
Debatten  mit  größter  Energie  die  Sammtgemeinde  vertraten,
schwächen  im  Laufe  derselben  dieses  Institut  zu  einer  Amtsgemeinde
ab,  die  neben  bez.  über  den  Einzelgemeinden  eine  ergänzende  kommunale
  Thätigkeit  entfalten  soll.  Die  Leichtigkeit,  mit  der  dieser  Umschwung
  bewirkt  wird,  ist  der  beste  Belag  dafür,  auf  wie  schwankender
Unterlage  sich  diese  rein  theoretischen  Organisationspläne  bewegen.

1)  Vor  Allem  liegt  für  die  Einrichtung  in  der  einen  wie  in  der
anderen  Gestalt  nicht  das  mindeste  Bedürfniß  vor;  sie  würde  dagegen
äußerst  störend  und  verderblich  auf  eine  naturgemäße  Entwickelung
unseres  kommunalen  Lebens  einwirken.  Man  glaubt  in  der  Amtsgemeinde
  der  Gemeindeverwaltung  mehr  Vermögen  und  Intelligenz  zuzuführen.
  Daß  diese  Voraussetzung  für  das  Gemeindeleben  wichtig  und
daß  sie  in  einem  größeren  Bezirke  der  Regel  nach  in  reicherem  Maße
zutrifft,  als  in  einem  kleineren  versteht  sich  von  selbst;  doch  kommt
diese  Bedingung  erst  in  zweiter  Linie.  Die  erste,  die  Grundbedingung,
ist  das  aus  dem  unmittelbaren  Zusammenleben  sich  ergebende  gemeinsame
  Interesse.  Intelligenz  und  Vermögen  sind  auf  diesem  Boden
wirksam  treibende  Kräfte;  für  sich  allein  und  ohne  diese  Voraussetzung
sind  sie  aber  nun  und  nimmermehr  im  Stande,  ein  wahrhaftes  Gemeindeleben
  zu  schaffen.

Grade  auf  dieser  Voraussetzung  beruht  Wesen  und  Bedeutung  der
Ortsgemeinde.  Grade  sie  ist  vermöge  der  engen,  meist  durch  Vermögensbeziehungen
  geförderten  Gemeinschaft  der  Interessen,  die  sie  bietet,
der  fruchtbarste  Boden  für  kommunales  Leben,  gerade  sie  vermöge  der
unmittelbaren  Thätigkeif,  die  sie  in  Anspruch  nimmt,  das  wahre  Feld
für  das  Ehrenamt.

In  der  Ortsgemeinde  finden  dem  entsprechend  im  Wesentlichen
alle  kommunalen  Beziehungen  ihren  natürlichen  Vereinigungspunkt,  ihre
nothwendige  Begrenzung.  Die  Amtsgemeinde  würde  bei  einer  Einwohnerzahl
  von  2—5000  selbst  in  den  dichter  bevölkerten  Gegenden
durchschnittlich  den  Raum  von  mindestens  einer  Quadratmeile  umfassen.
Auf  solchem  Gebiete  sind  weder  einheitliche  Schul-,  Feuerlöscheinrich-