Gliederung der Verwaltungsverbände. 9
lebensfähigen Elemente der Selbstverwaltung anzuknüpfen, die unsere
bisherige Entwickelung so reichlich uns darbietet, sollen völlig fremde
Institute auf unserem heimischen Boden verpflanzt, soll mit englischen
Friedensrichtern und französischen Mairien auf demselben experimentirt
werden. Die Größe der hierin liegenden Gefahr und die bestimmte
Ausprägung, die beide Institute in den stattgehabten Verhandlungen
erhalten haben, nöthigen uns zunächst auf dieselben näher einzugehen:
A. Die Partheien des Abgeordnetenhauses, die im Anfang der
Debatten mit größter Energie die Sammtgemeinde vertraten,
schwächen im Laufe derselben dieses Institut zu einer Amtsgemeinde
ab, die neben bez. über den Einzelgemeinden eine ergänzende kommunale
Thätigkeit entfalten soll. Die Leichtigkeit, mit der dieser Umschwung
bewirkt wird, ist der beste Belag dafür, auf wie schwankender
Unterlage sich diese rein theoretischen Organisationspläne bewegen.
1) Vor Allem liegt für die Einrichtung in der einen wie in der
anderen Gestalt nicht das mindeste Bedürfniß vor; sie würde dagegen
äußerst störend und verderblich auf eine naturgemäße Entwickelung
unseres kommunalen Lebens einwirken. Man glaubt in der Amtsgemeinde
der Gemeindeverwaltung mehr Vermögen und Intelligenz zuzuführen.
Daß diese Voraussetzung für das Gemeindeleben wichtig und
daß sie in einem größeren Bezirke der Regel nach in reicherem Maße
zutrifft, als in einem kleineren versteht sich von selbst; doch kommt
diese Bedingung erst in zweiter Linie. Die erste, die Grundbedingung,
ist das aus dem unmittelbaren Zusammenleben sich ergebende gemeinsame
Interesse. Intelligenz und Vermögen sind auf diesem Boden
wirksam treibende Kräfte; für sich allein und ohne diese Voraussetzung
sind sie aber nun und nimmermehr im Stande, ein wahrhaftes Gemeindeleben
zu schaffen.
Grade auf dieser Voraussetzung beruht Wesen und Bedeutung der
Ortsgemeinde. Grade sie ist vermöge der engen, meist durch Vermögensbeziehungen
geförderten Gemeinschaft der Interessen, die sie bietet,
der fruchtbarste Boden für kommunales Leben, gerade sie vermöge der
unmittelbaren Thätigkeif, die sie in Anspruch nimmt, das wahre Feld
für das Ehrenamt.
In der Ortsgemeinde finden dem entsprechend im Wesentlichen
alle kommunalen Beziehungen ihren natürlichen Vereinigungspunkt, ihre
nothwendige Begrenzung. Die Amtsgemeinde würde bei einer Einwohnerzahl
von 2—5000 selbst in den dichter bevölkerten Gegenden
durchschnittlich den Raum von mindestens einer Quadratmeile umfassen.
Auf solchem Gebiete sind weder einheitliche Schul-, Feuerlöscheinrich-