Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Heraudaegeben 
Neicsamt des Innern. 
In Pbrriehen Purch alle Postanstalten und Huchhandlungen zum Vahrespreise von 8 . 
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Berlin, Freitag, den 8. Februar 1918. T Nr. 6. 
              
Jubalt: 1. Zoll= und E—— #nsslerm s- 
2. Handels- und Gewerbewesen: Bestimmungen zur 
bestimmungen zu dem Gesetve vom 8. April 1917 über 
Ausführung der Verordnung über Futtermittel vom 
98. 
  
  
  
die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs 19. Januar 
eite 2 3. Maß= und Gemictenmeiene Einreihung einer Form von 
Bestimmungen über den Ersatz des Stenerwerte der " Elet trizitätszählern in ein beglaubigungsfähiges 
» p ges System 
ten Fahrausweise . 97 4. Bascche. ru swesen: Befreimng von der Versicherune 
Ansehung von Gemeinden als ein Ori im Sinne pflicht therung 1242 der Reichsversicherungsordnung 104 
des § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 8. April 1917 über 5. 
Post= und Telegraphenwesen: usschliehung von 
die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs 97 Telegrammen mit Empfangsanzeige 104 
  
1. Zoll. un d Steuerwesen. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Jannar 1918 beschlossen, den nachstehend 
abgedruckten 
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom §. April 1917 über die Besteuerung des 
Personen= und Güterverkehrs (Reichs-Gesetzbl. S. 329) mit der Maßgabe zuzustimmen, 
daß die §§ 1 bis 41, 71 und 73 bis 78 an die Stelle der durch den Beschluß vom 
23. August 19177) genehmigten Ausführungsbestimmungen zu den die Besteuerung 
des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917 über die 
Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs treten, 
Bestimmungen über den Ersatz des Steuerwerts der ungebrauchten Fahrkartenstempelmarken 
und abgestempelten Fahrausweise die Zustimmung zu erteilen. 
Berlin, den 1. Februar 1918. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Schiffer. 
*) Zentralblatt für das Deniiche Reich S. 287.
	        
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