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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Heraudaegeben
Neicsamt des Innern.
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Berlin, Freitag, den 8. Februar 1918. T Nr. 6.
Jubalt: 1. Zoll= und E—— #nsslerm s-
2. Handels- und Gewerbewesen: Bestimmungen zur
bestimmungen zu dem Gesetve vom 8. April 1917 über
Ausführung der Verordnung über Futtermittel vom
98.
die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs 19. Januar
eite 2 3. Maß= und Gemictenmeiene Einreihung einer Form von
Bestimmungen über den Ersatz des Stenerwerte der " Elet trizitätszählern in ein beglaubigungsfähiges
» p ges System
ten Fahrausweise . 97 4. Bascche. ru swesen: Befreimng von der Versicherune
Ansehung von Gemeinden als ein Ori im Sinne pflicht therung 1242 der Reichsversicherungsordnung 104
des § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 8. April 1917 über 5.
Post= und Telegraphenwesen: usschliehung von
die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs 97 Telegrammen mit Empfangsanzeige 104
1. Zoll. un d Steuerwesen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Jannar 1918 beschlossen, den nachstehend
abgedruckten
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom §. April 1917 über die Besteuerung des
Personen= und Güterverkehrs (Reichs-Gesetzbl. S. 329) mit der Maßgabe zuzustimmen,
daß die §§ 1 bis 41, 71 und 73 bis 78 an die Stelle der durch den Beschluß vom
23. August 19177) genehmigten Ausführungsbestimmungen zu den die Besteuerung
des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917 über die
Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs treten,
Bestimmungen über den Ersatz des Steuerwerts der ungebrauchten Fahrkartenstempelmarken
und abgestempelten Fahrausweise die Zustimmung zu erteilen.
Berlin, den 1. Februar 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Schiffer.
*) Zentralblatt für das Deniiche Reich S. 287.